[Talk-at] footway in der argentinierstraße
Christian Hauer
xniguh at gmail.com
Tue Jul 31 12:18:29 UTC 2012
Am 2012-07-31 12:23, schrieb Stefan Kopetzky:
> Dh:
>
> - "Zufahren/Abfahren" -> ja, alle
> - "(Durch)fahren" -> nein
> Ausnahmen: Schieben von Handwagen und Einspurigen und Radfahren (immer,
> auch wenns keine gesonderten Einrichtungen dazu gibt)
nein, eben nicht immer, sondern _nur_ wenns keine gesonderten
einrichtungen gibt.
> Du vermischt das mit der Radwegebenützungspflicht (§68(1), glaub ich..),
> denn nur aus dem Status als Nebenfahrbahn ergibt sich kein "jein".
grundsätzlich hast du recht, es gibt die benützungspflicht im § 68/1 gibt.
es gibt aber _auch_ die bestimmung im § 8/1, die im grunde das gleiche
aussagt.
und nein, ich vermische die nicht, im grunde reicht der § 8/1:
"... dürfen ... auch fahren, wenn kein ... vorhanden ist."
und falls es das ist, wo wir aneinander vorbeireden, ich verstehe es so:
einspurige dürfen geschoben werden, radfahrer auch fahren, außer eigene
wege sind vorhanden.
lg
christian
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