[Talk-at] Erforderliche Attribution für OpenStreetMap-Karten

Lukas Bischof lukas.bischof at gmail.com
Mon Feb 2 18:48:17 UTC 2015


> >> Ich finds schlimm, dass das allgemeine Bewusstsein noch nicht da ist...
>
Ich denke, dass mittlerweile schon viele Österreicher einen Brief vom
Anwalt bekommen haben - weil sie auf ihrer Website ein Foto von
irgendjemandem anderen verwendet haben.
Spätestens dann sollte man sich über Rechte Gedanken machen.

> > Das Problem ist, dass alle nur ans Geld denken.
> > Entweder ist etwas kostenpflichtig oder kostenlos.
> > Wenn man einen Brief von einem Anwalt kriegt, will er Geld.
> > Wenn man einen Brief von der Behörde kriegt, will sie Geld.
> > Wenn man wo rein will, wollen sie Geld.
> > Wenn man auf der Straße von Greenpeaclern angesprochen wird, wollen sie
> Geld.
>
Sehe ich auch so. Gerade die Einstellung "wenn es nix kostet, kann ich es
ja überall verwenden", ist in vielen Köpfen verankert. Bestes Beispiel
immer noch Google Maps: Kostet nix, also kann ich problemlos Screenshots
verwenden dafür.

>
> Gerade an politische Aktivist*innen, die vermeintlich gegen den
> Kapitalismus ankämpfen, kann man ruhig höhere Maßstäbe ansetzen.

Unterschreibe ich ebenso.

>
> > Man ist gewöhnt, dass einem jemand nachläuft und die Hand aufhält. Dass
> > einem jemand nachläuft um als Quelle genannt zu werden, ist eine gänzlich
> > unbekannte Verhaltensweise.
>
Ich denke, dass gänzlich unbekannt ist, dass es tatsächlich Werke gibt, die
man verwenden kann. Dass es dort allerdings immer noch "Auflagen" gibt,
können meiner Erfahrung nach viele nicht verbinden.


> Du triffst sehr gut den Punkt, aber von "gänzlich unbekannte[r]
> Verhaltensweise" würde ich dennoch nicht sprechen. Gerade
> Architekt*innen versuchen sehr oft, die Benutzung der von ihnen
> geplanten Objekte stark einzuschränken: Manch ein Architekt verlangt
> dann, dass im Eingangsbereich einer Veranstaltungshalle ein weißer
> Teppich zu liegen hat, ein anderer versucht, das Aufstellen von Pflanzen
> im Sichtbetonbunker zu verbieten, weil das die Gefängnisatmosphäre des
> Universitätsgebäudes beeinträchtigen würde. In diesen Fällen können
> Architekt*innen dann einen sogenannten "Ausschilderungsanspruch"
> durchsetzen, wonach ausgeschildert werden muss, inwiefern sich die
> Planung des/der Architekten/-in von der Nutzung unterscheidet.
>
> War jetzt vielleicht nutzloses Wissen, aber ich konnte nicht widerstehen,
> Stefan
>
Na, bravo. Genau solche Sachen merke ich mir jetzt bis in alle Ewigkeit.
Thanks for nothing!


;)
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