[Talk-at] Urheberrechtsabgaben und Verwertungsgesellschaften

Frederik Ramm frederik at remote.org
Tue Jan 26 19:33:31 UTC 2016


Hallo,

On 01/26/2016 07:55 PM, Friedrich Volkmann wrote:
> Du versuchst, die Urheberrechtsabgaben mit Logik zu ergründen. Dass das
> nicht geht, zeigt gerade dein Beispiel mit Musik. Die
> Speichermedienvergütung wurde mit dem Vorwand eingeführt, dass die
> Speichermedien hauptsächlich für Raubkopien von Musik usw. genutzt werden.
> Nun sind die Raubkopien aber trotz der Vergütung noch immer illegal. D.h. es
> wird eine Leistung verrechnet, die gar nicht in Anspruch genommen werden darf.

Ich habe bei Deinem gesamten Traktat zum Urheberrecht und
Verwertungsgesellschaften den Eindruck, dass Du Dich mangels genauer
Sachkenntnis in eine Ecke verrannt hast. Das ist aber nur ein Eindruck
und meine eigene Sachkenntnis auch beschränkt, daher will ich mich
insgesamt lieber zurückhalten.

In dem oben von mir zitierten Absatz irrst Du aber nachweislich. Sowohl
in Deutschland als auch in Österreich gibt es eine Ausnahme im
Urheberrecht für Privatkopien; das Kopieren von Filmen oder Musik ist in
kleinem Rahmen zulässig, wenn man die Kopien "privat" nutzt, und zur
privaten Nutzung zählt auch die Weitergabe an Freunde oder
Familienangehörige. (Wer unter den geschätzten Leserinnen und Lesern das
gleiche greise Alter hat wie ich, hat in seiner Jugend noch für Freunde
Kassetten aufgenommen und sich damit völlig im Rahmen der Gesetze bewegt.)

Diese legalen Privatkopien sind es, für die die Musikindustrie eine
Abgabe auf damals Leerkassetten, heute andere Speichermedien
durchgesetzt hat. Nicht die illegalen Schwarz- oder Raubkopien.

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frederik at remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"



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