[Talk-at] Fahrverbot für Kraftfahrzeuge ausgen. Fahrzeuge der Anrainer und ihrer Lieferanten

C K clemens.kiener at gmail.com
Mon May 8 12:41:54 UTC 2017


Der Punkt ist tatsächlich, dass es in Österreich die Unterscheidung von

"Anrainer" und "Anrainerverkehr" gibt.
Ersteres (Anrainer) sind tatsächlich nur jene, die dort Wohnen - NICHT
deren Besuch, NICHT der Lieferant, NICHT die Post, NICHT die Handwerker etc.
Letzteres (Anrainerverkehr) sind eben jene, die dort für die Anrainer
etwas machen - dies inkludiert nun die oben genannten Beispiele.

Dem konkrete Beispiel der Spaziergänger würde ich widersprechen, da dies
nichts mit den Anrainer (jenen die dort Wohnen) zutun hat. Dies ist ein
Eigeninteresse und genau dieses möchte man mit diesem Verkehrszeichen
verhindern.

Im 6. Bezirk sind solche Tafeln aufgestellt um eine Verkehrsberuhigung
zu erzielen.

Im 8. Bezirk gibt es so ein Schild iirc bei einer Hofeinfahrt - damit
keine Fremdfahrzeuge dort Parken.

OT:
mit Anrainer oder Anrainerverkehr wäre es möglich gewesen
Anrainerparkplätze zu schaffen - jedoch in keiner kontrollierbaren Form.
Daher denke ich, dass diese "ausgen. Anrainer" Schilder aus einer Zeit
vor den Anrainerparkplätzen kommen. Vorteil für den Bezirk: jene
Parkplätze hinter diesen "Fahrverboten ausgenommen Anrainer" zählen
nicht zur Quote für Anrainerparkplätze - sind faktisch aber welche.
OT-ENDE

Am 08.05.2017 um 12:11 schrieb Friedrich Volkmann:
> On 08.05.2017 11:18, Robert Kaiser wrote:
>> AFAIK nicht ganz - Anlieger sind jene, die dort ein Anliegen haben, das
>> inkludiert Zusteller/Lieferanten und Gäste (und das ist "destination").
>> Anrainer sind doch nur Leute, die dort wohnen, oder bin ich da falsch
>> informiert?
>
> Letzteres. :-) Aus den Diskussionen mit den Deutschen ist
> herausgekommen, dass bei denen IIRC auf Grund einer
> Gerichtentscheidung "Anlieger frei" tatsächlich auch Zusteller, Gäste
> usw. mit einschließt (also was wir "Anrainerverkehr" nennen), aber
> eben nicht wegen der volksethymologischen Umdeutung des Wortes
> "Anlieger". Laut Duden Herkunftswörterbuch kommt es von "anliegen" mit
> der Bedeutung: "angrenzen; sich anschmiegen; beigefügt sein;
> bevorstehen, sich ereignen".
>
> Anrainerverkehr ist nicht "destination", denn destination traffic
> (alias "local traffic only" alias "no thru traffic") heißt, dass man
> zufahren, aber nicht durchfahren darf. Das entspricht unseren
> Zusatztafeln "Zufahrt gestattet" und "ausgenommen Fahrtziel in...".
> Anrainerverkehr schließt im Gegensatz zu destination traffic die Leute
> ein, die hinfahren um dort spazieren zu gehen o.ä. (also niemanden
> besuchen wollen). Andererseits ist bei Anrainerverkehr den Anrainern
> die Durchfahrt erlaubt, bei destination traffic nur die Zufahrt. Was
> wir Anrainerverkehr nennen, ist im englischen Sprachraum unbekannt und
> darum gibt es keine direkte Übersetzung dafür. Die Unterscheidung
> zwischen Anrainer und Anrainerverkehr gibt es überhaupt nur in
> Österreich, denn in DE kennt man nur Anlieger (ohne -verkehr) und das
> wird auch der Grund gewesen sein, warum das Gericht dort die Bedeutung
> weiter gefasst hat. Sonst könnte dort keiner mehr Post zustellen oder
> seine Verwandten besuchen.
>




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