[Talk-at] Gefahr durch Internet-Bergrouten

Stefan Kopetzky stefan at kopetzky.net
Sun Aug 30 05:28:42 UTC 2020


Grob fahrlässig im juristischen Sinne handelt von Deinen Beispielen nur
einer: Der Nutzer. Niemand ist davon befreit sich "auf Sicht"
fortzubewegen, in den Bergen oder sonstwo.

On 30.08.20 00:05, Robert Grübler wrote:
> Nur Bergwege – markierte und gewartete Steige mit Schwierigkeitsangabe vom Wegeerhalter – sollten in OSM aufgenommen werden. 
> Ungewartete Steige sollten nicht in OSM aufgenommen werden. Vorhandene sollten gelöscht werden. Oder zumindest solange als „Nicht-Wege“ maskiert werden, bis ein etabliertes Tagging dafür existiert.

Das widerspricht fundamental dem Grundsatz zu Mappen "was ist" aka
"ground truth". Gemappt werden sollen Wege, die existieren! Unabhängig
davon, wie sie entstehen oder erhalten werden oder wie offiziell sie
sind. Ich gebe Dir recht, dass man beim Mappen, gerade im Gebirge, den
Schwierigkeitsgrad mit angeben sollte, aber das trifft auch auf viele
andere Informationen zu und es ist bei OSM halt so, dass die Sachen
iterativ gewartet wurden und werden und daher jede Information mit
Vorsicht zu geniessen ist.

LG,
Stefan



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