[Talk-at] Gefahr durch Internet-Bergrouten

Robert Grübler robgruebler at gmail.com
Sun Aug 30 09:50:42 UTC 2020


Am So. 30.08.2020 07:29 schrieb Stefan Kopetzky stefan at kopetzky.net:

> Grob fahrlässig im juristischen Sinne handelt von Deinen Beispielen nur
> einer: Der Nutzer.

Ich bin kein Jurist und kann daher nur die persönliche Verantwortung ansprechen. Klar, ein Anwender, der einer Karte/Router blind vertraut, handelt auch grob fahrlässig. Sicherheit umfasst alle Komponenten. Ein überwälzen auf den Anwender ist nur gestattet, wenn es keine technische Lösungsmöglichkeit gibt. Das ist hier nicht der Fall.
Sicherheit heißt Schutz gegen den ersten Fehler. Beide – Anbieter UND Anwender – sind in der Verantwortung.

> Das widerspricht fundamental dem Grundsatz zu Mappen "was ist" aka "ground truth".
Überhaupt nicht. Es geht nur darum es richtig zu taggen. Es spießt sich an der Begrifflichkeit „Weg“. Ein alpiner Steig, dessen Begehung alpinistische Erfahrung erfordert, ist m.E. etwas anderes als ein Wanderweg, den jeder gesunde Mensch ungefährdet begehen kann.

LG Robert

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