[Talk-de] Qualitätsoffensive

qbert biker qbert1 at gmx.de
Di Dez 4 21:03:01 UTC 2007


Hallo,

> Es gibt Situationen, wo in Zusammenhang mit fahrzeugabhaengigen (oder
> anderen) Beschraenkungen solche schwarzen Loecher entstehen, z.B.
> eine Einbahnstrasse, die ploetzlich in einem "Anlieger frei" endet
> (ok: "ich habe ein Anliegen, und zwar, hier wieder rauszukommen...")

Also dann hat der Schilderaufsteller aber kräftig Mist gebaut. 
Regulär ist sowas auch nicht und die Anlieger wären über diese 
'Lösung' wohl auch nicht so begeistert. Freilich gibt es alles
und wenn in einer Einbahnstraße ein Komet einschlägt, darf ich
auch rückwärts wieder raus (wenn ich noch kann).  

> oder eine Einbahnstrasse unter einer alten Eisenbahnbruecke hindurch,
> die nur von Fahrzeugen bis 2m Hoehe passierbar ist. Dann ist meistens
> zwar am Anfang der Strasse ein Schild, das auf eine kuenftige Hoehen-
> beschraenkung hinweist, aber rechtlich gesehen ist die *Einfahrt*
> eines 2,20m hohen Fahrzeuges in diese Strasse nicht verboten... es
> kommt halt nur rueckwaerts wieder raus ;-)

Da wär ich mir nicht so sicher. Ich mag nicht mit sowas vor den
Richter, wenn ich ein Knöllchen kassiert habe. Wenn es 
offensichtlich ist, dass ich nicht mehr raus komme  darf 
ich eben nicht rein. Nicht lesen können oder Schild nicht kennen
gilt nicht bei Führerscheininhabern ;)
 
> Bei Beruecksichtigung *aller* Kanten mag das stimmen. Wendet man das
> aber z.B. auf das Eisenbahn-"Netz" an, gibt es sicherlich Inseln:

Solche Ausnahmen kenne ich viele. Die Achterbahn auf der Münchner
Wiesn ist auch so eines oder die Zahnradbahn auf die Jungfrau. Für 
das Normalspurbahnnetz der internationalen Bahnen kann man die
genannte Regel schon grossflächig anwenden.

Grüsse Hubert 

-- 
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