[Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan?
qbert biker
qbert1 at gmx.de
Fr Sep 7 11:47:34 UTC 2007
> §5 UrhG:
>
> "(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen
> sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu
> Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
>
> (2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen
> Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind,
> [...]"
>
> Es ist also die Frage zu klaeren, ob die fraglichen Karten amtliche
> Werke in diesem Sinne sind. Mir scheint, dass seitens der Herausgeber
> zuweilen versucht wurd, am UrhG vorbei einen Urheberrechtsschutz zu
> konstruieren, um die selbst herausgegebenen amtlichen Informationen
> dann gewinnbringend an die Privatwirtschaft zu lizensieren (z.B.
> Stadt verraet die Strassennamen nur dem Verlag X, der daraus die
> offizielle Stadtkarte macht und an dieser alle Rechte hat).
>
> Inwiefern solche Konstrukte vor Gericht Bestand haben, weiss ich
> nicht, aber von meinem Rechtsempfinden her wuerde ich schon sagen,
> dass die Uebernahme von Strassennamen aus amtlichen Karten
> unproblematisch ist.
An dem gesunden Rechtsempfinden sind aber z.B. die gescheitert, die
winzige Ausschnitte auf ihre Homepage gesetzt haben und dann mit
irrwitzigen Streitwerten konfrontiert wurden. Eine amtliche Karte
ist doch eher eine Leistung eines Verlages, die amtliche Daten
darstellt und dafür den Segen der Behörde bekommt. Also dass die
Karten ansich urheberrechtlich geschützt sind, auch wenn sie sich
amtlich schimpfen, also daran habe ich wenig Zweifel.
Die Grauzone ist eher die Entnahme von Daten aus der Karte die
ihrerseits eindeutig amtliche Werke sind, wie die Straßennamen
selber oder auch der Verlauf von Grenzen. Allein dieser Medienbruch
(Bild auf Koordinaten/Texte) sollte ja jeden Urheberrechtsanspruch
hinfällig machen. Nur ob das die Richter auch so sehen?
Grüsse Hubert
--
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