[Talk-de] Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan?
Jannis Achstetter
krippi at gmail.com
Fr Sep 7 12:00:31 UTC 2007
qbert biker schrieb:
>> §5 UrhG:
>>
>> "(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen
>> sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu
>> Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
>>
>> (2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen
>> Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind,
>> [...]"
>>
>> Es ist also die Frage zu klaeren, ob die fraglichen Karten amtliche
>> Werke in diesem Sinne sind. Mir scheint, dass seitens der Herausgeber
>> zuweilen versucht wurd, am UrhG vorbei einen Urheberrechtsschutz zu
>> konstruieren, um die selbst herausgegebenen amtlichen Informationen
>> dann gewinnbringend an die Privatwirtschaft zu lizensieren (z.B.
>> Stadt verraet die Strassennamen nur dem Verlag X, der daraus die
>> offizielle Stadtkarte macht und an dieser alle Rechte hat).
>>
>> Inwiefern solche Konstrukte vor Gericht Bestand haben, weiss ich
>> nicht, aber von meinem Rechtsempfinden her wuerde ich schon sagen,
>> dass die Uebernahme von Strassennamen aus amtlichen Karten
>> unproblematisch ist.
>>
Schön, dass das mal jemand recherchiert hat, danke.
Die Frage, was eine amtliche Karte ist, ist allerdings immer noch
fraglich. Wie schaut's damit aus:
http://deutschlandviewer.bayern.de/deutschlandviewer/GermanyViewer.html
Da steht ja ganz klar, dass man die Daten nicht kostenlos anders als
privat nutzen darf, was sich meiner Meinung nach auf die Rasterdaten
bezieht. Wie das mit Strassennamen abschreiben ist, ist halt fraglich.
Ebenso wäre es interessant, ob es sich bei:
http://www.kleinostheim.de/__tools/no/download.php?ID=PI450I260810I1AC3
um ein amtliches Werk handelt. Ich ruf ma im Rathaus an ;)
MfG,
Jannis
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