[Talk-de] nochmal zu B-Plänen

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Do Aug 7 10:42:32 UTC 2008


>
> Am 6. August 2008 17:27 schrieb Tobias Wendorff
> <tobias.wendorff at uni-dortmund.de>:
>>
>> Martin Koppenhoefer schrieb:
>> > das ist nicht der ausschlaggebende Grund (und kann es rechtlich auch
>> > nicht sein). Vielmehr ist es so, dass nicht grundsätzlich überall
>> > B-Pläne aufgestellt sind, und die Gemeinden auch nicht verpflichtet
>> > sind, diese aufzustellen. In Berlin gibt es z.B. kaum B-Pläne.
>>
>> Eeehm ... Die Gemeinde stellt den Plan auf: Kommunale Planungshoheit!
>>
>> Sobald gebaut will _muss_ ein B-Plan aufgestellt werden, in Absprache
>> mit Eigentümern und Bauträgern.
>>
>
> Nein, das stimmt nicht, es _muss_ keineswegs ein B-Plan aufgestellt werden!
> (Z.B. Neue Gebäude in Baulücken im bebautem Bereich ohne B-Plan können
> sich am Charakter der vorh. Bebauung orientieren; oder Bauen im
> Aussenbereich nach §34 etc.)
>
> Gruß
> Thomas Clormann
>

ganz genau, ein qualifizierter B-Plan erleichtert zwar die Pruefung,
was genau gebaut werden darf, ist aber nicht erforderlich gem. BauGB
wie schon oben zitiert. Neben den erwaehnten Moeglichkeiten nach
Paragr. 34 und 35 gibt es z.B. auch vorhabenbezogene B-Plaene in
Kombination mit staedtebaulichen Vertraegen. Wenn ein B-Plan
aufgestellt wird, hat allerdings die Kommune die Planungshoheit, das
ist richtig.

Martin


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