[Talk-de] Waldbetretungsrecht, die x-te (Was: Unterschied: residential, unclassified, service)
Johann H. Addicks
addicks at gmx.net
Do Aug 14 01:00:21 UTC 2008
Christoph Eckert schrieb:
>> .. die dann wohl auf die Gemeindewaldgesetze hinweisen :-(
>
> das wären dann wohl eher Verordnungen, oder?
Wie auch immer.
Auch wenn ein "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" gilt, so wird einem
die Kenntnis eines Bundesgesetzes helfen, wenn man sich darauf beruft,
wenn man im Wald angetroffen wird, obwohl lokale Verordnungen ein
Betreten verbieten. Man sollte dabei natürlich nicht an irgendwelchen
eindeutigen Verbotsschildern vorbeigekommen oder in anderweitig
erkennbar umfriedetes Gebiet eingedrungen sein.
Wenn ich als Auswärtiger nicht erkennen kann, wie Regelung vor Ort ist
(Beschilderung.....), dann sollte es mir immer gelingen, mit einem "Oh
sorry, wusste ich nicht, aber danke dass Sie es mir sagen. Soll nicht
wieder vorkommen" ohne weitere Folgen aus der Sache herauszukommen.
Aber selbstverständlich steht es jedem frei, sich in solchen Situation
um Kopf und Kragen zu quatschen. (Vorschlag: "Ich habe das Recht! Das
steht im Internet! Wenn nicht, dann sind Sie verpflichtet, eine Schild
aufzustellen! Ich werde hier so lange immer wiederkommen, bis Sie das
Schild aufgestellt haben! Außerdem werde ich mich verkleiden, damit Sie
mich nicht wiedererkennen und behaupten, sie hätten mich schonmal
belehrt. Und falls Sie mich jetzt nach meinem Namen fragen sollten: Den
sagen ich Ihnen nicht, das darf nur die Polizei fragen.")
-jha-
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