[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96
Johann H. Addicks
addicks at gmx.net
Do Aug 14 22:47:35 UTC 2008
André Reichelt schrieb:
> Dann haben wir ein Gerichtsurteil und dieMeinung eines Anwalts zu
> unseren Gunsten. Allerdings denke ich, das Urteil genügt schon, um nun
> auch Google-Luftbilder abzumalen.
Selbst für den Fall, dass das so wäre: Das wäre dann das deutsche
Urheberrecht.
Je nachdem wo unsere Server stehen und wer editiert hat kann das auch
völlig anders aussehen. Die Besonderheiten Schutzlandprinzips möchte ich
hier nicht noch US-Amerikanern erklären. Vermutlich müsste man dann bei
Null anfangen "Copyright und Urheberrecht sind zwei grundverschiedene
Rechtsgüter".
-jha-
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