[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96
Henry Loenwind
henry at loenwind.info
Sa Aug 16 00:25:13 UTC 2008
Andreas Jacob wrote:
> > Das ist inzwischen nicht mehr richtig. Genau diese Sammlung von Daten
> Woraus beziehst du deine Kenntnis, dass Kartografische Werke als
> Datenbankwerk geschützt sind? (ja, mir sind § 4 und §§ 87a ff UrhG bekannt)
Nach einem Urteil des Landgerichts München I (Urteil vom 9. November
2005, Az. 21 O 7402/02, Datenbankschutz für topografische Landkarten –
Topografische Kartenblätter, GRUR 2006, S. 225 ) stellt die
topografische Karte 1:25 000 (TK25) eine analoge Datenbank nach § 87a
Urheberrechtsgesetz dar und genießt damit rechtlichen Schutz aufgrund
der vorgenommenen Investition bei ihrer Herstellung. Eine Entnahme von
Daten aus der TK25 durch Digitalisierung zum Zwecke der
Weiterbearbeitung sei deshalb lizenzpflichtig. Dieses Urteil ist
rechtskräftig.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geoinformationen
Und für Dich korrigiere ich mich auch gerne: "Es gibt dazu mindestens
ein Urteil."
cu
henry
Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de