[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96

André Reichelt andre-r at online.de
Sa Aug 16 17:14:51 UTC 2008


Henry Loenwind schrieb:
> Nach einem Urteil des Landgerichts München I (Urteil vom 9. November 
> 2005, Az. 21 O 7402/02, Datenbankschutz für topografische Landkarten – 
> Topografische Kartenblätter, GRUR 2006, S. 225 ) stellt die 
> topografische Karte 1:25 000 (TK25) eine analoge Datenbank nach § 87a 
> Urheberrechtsgesetz dar und genießt damit rechtlichen Schutz aufgrund 
> der vorgenommenen Investition bei ihrer Herstellung. Eine Entnahme von 
> Daten aus der TK25 durch Digitalisierung zum Zwecke der 
> Weiterbearbeitung sei deshalb lizenzpflichtig. Dieses Urteil ist 
> rechtskräftig.

Es geht allerdings mir nicht um Abmalen von Topomaps sondern um das 
Abmalen von Luftbildern. Und Luftbilder als Datenbank zu bezeichnen ist 
nicht nur recht zweifelhaft sondern auch unglaubwürdig.

-------------- nächster Teil --------------
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