[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96
André Reichelt
andre-r at online.de
Sa Aug 16 17:14:51 UTC 2008
Henry Loenwind schrieb:
> Nach einem Urteil des Landgerichts München I (Urteil vom 9. November
> 2005, Az. 21 O 7402/02, Datenbankschutz für topografische Landkarten –
> Topografische Kartenblätter, GRUR 2006, S. 225 ) stellt die
> topografische Karte 1:25 000 (TK25) eine analoge Datenbank nach § 87a
> Urheberrechtsgesetz dar und genießt damit rechtlichen Schutz aufgrund
> der vorgenommenen Investition bei ihrer Herstellung. Eine Entnahme von
> Daten aus der TK25 durch Digitalisierung zum Zwecke der
> Weiterbearbeitung sei deshalb lizenzpflichtig. Dieses Urteil ist
> rechtskräftig.
Es geht allerdings mir nicht um Abmalen von Topomaps sondern um das
Abmalen von Luftbildern. Und Luftbilder als Datenbank zu bezeichnen ist
nicht nur recht zweifelhaft sondern auch unglaubwürdig.
-------------- nächster Teil --------------
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