[Talk-de] Frage zur Diskussion zum BGH, I ZR 81/96

Johann H. Addicks addicks at gmx.net
Mo Aug 18 09:23:37 UTC 2008


Thorsten Feles onelist at gsmnetze.de 
Mon Aug 18 09:02:54 BST 2008 

> Das einzige das auf dauer helfen dürfte ist wohl, dass in jedem Land die dort erfassten Daten den 
> dortigen Bestimmungen entsprechen

Auch auf die Gefahr hin, mich nochmal zu wiederholen: 
Das Schutzlandprinzip gilt, ganz unabhängig wie oft es hier herbeiargumentiert wird:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzlandprinzip
oder genereller
http://de.wikipedia.org/wiki/Berner_%C3%9Cbereinkunft_zum_Schutz_von_Werken_der_Literatur_und_Kunst

Und nein, es hilft alles nichts, es gibt keine Möglichkeit, ein universell planetenweit vermarktbares Produkt (hier "OSM-Karten unter freier Lizenz") zu haben. Es gibt immer Fallstricke.
Sei es, dass China für alle auf chinesischem Boden erstellte Kartenwerke das Urheberrecht beansprucht (so wie sie das heute mit sämtlichen(!) Digitalphotographien tun).
Sei es, dass Indien das mappen von militärischen Anlagen unter Strafe stellt. 
Sei es, dass in XY der Verkauf (nicht: das Anfertigen) von Karten mit Radarfallen-POIs verboten ist.
Sei es, dass in Z das Mappen von religösen Stätten als Gotteslästerung verboten ist....

Wie unterschiedlich es schon innerhalb Europas zugeht zeigt die Hundertwasserentscheidung: 
http://de.wikipedia.org/wiki/Hundertwasserentscheidung

Und wer jetzt sagt: "Aber das hat ja nichts mit dem Urheberrecht zu tun": Hat es auch nicht, aber das Urheberrecht wird gerne dafür mißbraucht, weil z.B. jemand ein Copyright durchsetzen möchte. 

"Copyright" wird mit "Urheberrrecht" nur unvollständig übersetzt. 
Copyright eine (unvollständige) Summe aus Urheberrecht, Leistungsschutzrecht/Persönlichkeitsrecht, Marken-, Namensrecht plus Gebrauchsmuster- und Titelschutz. 

-jha- 




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