[Talk-de] Realnamen und Datenschutz

Franz Stockerl f.stockerl at t-online.de
Mi Dez 24 09:58:33 UTC 2008


Stephan Wolff schrieb:
> Ein KfZ-Halter, der den Fahrer nicht identifizieren kann, muss das
> Bußgeld AFAIK trotzdem zahlen und bekommt zusätzlich die Auflage, ein
> Fahrtenbuch zu führen. Wahrscheinlich gibt es für GPS-Empfänger noch
> keine einschlägigen Urteile ;-)
>
>   
Wir haben in Deutschland die Halterhaftung nur für Verstöße im ruhenden
Verkehr
(=Parken).
Wegen Geschwindigkeit kann der Halter nicht zur Verantwortung gezogen
werden.
Fahrtenbuchauflage ja, unter bestimmten Umständen.

Ich muss auch niemanden benennen, wenn es sich um Angehörige handelt
(Zeugnisverweigerung).
In Österreich schaut die Sache anders aus, die haben die sog.
Lenkerauskunft,
da muss der Fahrzeughalter angeben, wer gefahren ist.

Da ich zu der Firma gehöre, die solche Verstöße verfolgt, weiß ich,
wovon ich rede.

Ein frohes Fest und nicht zu schnell mappen ;-) .

Gruss

Franz Stockerl




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