[Talk-de] §5 UrhG, Städti

Daniel Schmidt Daniel at planetschmidt.de
Mi Jan 9 15:11:21 UTC 2008


Es gibt ja im deutschen Urhebergesetz diesen netten Paragraphen 5, der  
amtliche Werke als gemeinfrei (public domain) einstuft.

"(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen  
sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen  
genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."

Also habe ich mal auf den Webseiten der Stadt gestöbert und bin in den  
Satzungen zum Thema "Stadtrecht" häufiger über Formulierungen wie

"Aufgliederung und örtliche Abgrenzung des Fassungsbereiches und der  
engeren Schutzzone sind in dem Lageplan des Städtischen  
Vermessungsamtes Baden-Baden Maßstab 1:2.000, der Bestandteil dieser  
Rechtsverordnung ist, dargestellt. Dieser Lageplan ist bei der  
Stadtverwaltung Baden-Baden – Amt für öffentliche Ordnung – in Baden- 
Baden, Gutenbergstr. 13, niedergelegt. Er kann dort während der  
Dienststunden eingesehen werden. "
gestolpert.

Da der Lageplan ja explizit als Teil der Rechtsverordnung aufgeführt  
ist, müsste er ja auch gemeinfrei sein.
D.h. ich könnte beim Amt für öffentliche Ordnung aufkreuzen, Fotos der  
Karte machen und munter für OSM digitalisieren, oder?

Hat jemand bei diesem Vorgehen irgendwelche Bedenken?


Gruß,

Wabba



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