[Talk-de] §5 UrhG, Städti
Daniel Schmidt
Daniel at planetschmidt.de
Mi Jan 9 15:11:21 UTC 2008
Es gibt ja im deutschen Urhebergesetz diesen netten Paragraphen 5, der
amtliche Werke als gemeinfrei (public domain) einstuft.
"(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen
sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen
genießen keinen urheberrechtlichen Schutz."
Also habe ich mal auf den Webseiten der Stadt gestöbert und bin in den
Satzungen zum Thema "Stadtrecht" häufiger über Formulierungen wie
"Aufgliederung und örtliche Abgrenzung des Fassungsbereiches und der
engeren Schutzzone sind in dem Lageplan des Städtischen
Vermessungsamtes Baden-Baden Maßstab 1:2.000, der Bestandteil dieser
Rechtsverordnung ist, dargestellt. Dieser Lageplan ist bei der
Stadtverwaltung Baden-Baden – Amt für öffentliche Ordnung – in Baden-
Baden, Gutenbergstr. 13, niedergelegt. Er kann dort während der
Dienststunden eingesehen werden. "
gestolpert.
Da der Lageplan ja explizit als Teil der Rechtsverordnung aufgeführt
ist, müsste er ja auch gemeinfrei sein.
D.h. ich könnte beim Amt für öffentliche Ordnung aufkreuzen, Fotos der
Karte machen und munter für OSM digitalisieren, oder?
Hat jemand bei diesem Vorgehen irgendwelche Bedenken?
Gruß,
Wabba
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