[Talk-de] §5 UrhG, Städti

Gernot Hillier gernot at hillier.de
Mo Jan 14 20:17:31 UTC 2008


Hi!

Sven Grüner schrieb:
> Frederik Ramm schrieb:
>> Hallo,
>>
>>> Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage zu 
>>> beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet der 
>>> im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine 
>>> Rechtschutzversicherung haben).
>> (1) dass wir Daten importieren, auf diesen dann aufbauen und spaeter 
>> aufgrund einer Beschwerde diese Daten und alles, was darauf aufgebaut 
>> ist, loeschen muessen;
> 
> Ja, aber könnten wir in dem Fall nicht den Anwalt verklagen, dass wir
> aufgrund seiner falschen Auskunft tausende von Arbeitsstunden vergeudet
[...]

Also die Anwälte, die ich kenne, werden dir bei solchen Fragen immer nur
ihre Meinung mit entsprechendem Disclaimer mitteilen, es sei denn, der
Fall ist wirklich 100%ig eindeutig. Etwas ultimativ behaupten wollen sie
zum einen nicht und zum anderen können sie das auch gar nicht. Woher
sollen sie schließlich wissen, wie später mal ein Gericht darüber
entscheiden wird?

> Viel interessanter wäre aber tatsächlich die Frage, ob für geschütztes
> Material OSMF oder der Mapper haften muss.

Ich wüsste nicht, warum der Mapper *nicht* haften sollte. Schließlich
hat er ja den Rechtsbruch begangen. Wir haben ja hier kein
Arbeitsverhältnis mit entsprechender Weisungsbefugnis usw., bei dem man
vor seiner eigenen Dummheit in gewissen Grenzen geschützt ist...

--
Gernot




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