[Talk-de] Verbot der Einfahrt, Z. 267

Jens Müller blog at tessarakt.de
Mi Jul 9 15:46:56 UTC 2008


Rolf Gehring schrieb:
> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
> Hash: SHA1
> 
> Hallo,
> 
> man sollte das taggen, was wirklich vorhanden ist und nicht was sein könnte
> oder sollte.

In der Tat. Und das heißt jetzt spezifisch was?

> Ich habe in Sichtweite ein kleines Stück einer unvollständig beschilderten
> Einbahnstraße. Von der großen durchgehenden Hauptstraße, die auch nicht
> korrekt als Hauptstraße beschildert ist,

Wie beschildert man eine "Hauptstraße"?

> geht nach rechts diese besagte
> kleine Straße ab und mündet nach ein paar Metern in eine Wohngebietsstraße,
> die ebenfalls eine Einbahnstraße ist, ein. In der der Wohngebietstraße ist
> alles fast richtig ausgeschildert. In der Stammstraße ein
> "Nur-rechts-abbiegen" und in der Stichstraße "Einfahrt verboten". Es steht
> nur ein "Hauptstraße" unmotiviert in der Gegend herum.

Welches Vkz. ist das? Wo steht es?

> Das "Vorfahrt
> gewähren" ist aber an dieser Stelle vorhanden.

Auf welcher Straße an welcher Kreuzung?

> Von der durchgehenden
> Hauptstraße aus gesehen fehlt das "Einbahnstraßenschild", ein Vorfahrt
> gewährendes Schild fehlt aber auch. Also sieht es für den
> Hauptstraßenbenutzer wie "Rechts vor Links" aus. Aber jeder ignoriert
> dieses.

Ein Problem des Ignorierenden ...

> An dieser Stelle gab es kürzlich eine kleine Unfallserie. Einer wollte
> direkt nach der Einmündung rückwärts in eine Parklücke einfahren. Der zweite
> hat "geschlafen" und ist aufgefahren. Der dritte ist in der besagten
> Stichstraße so zum stehen gekommen, das sich seine hintere Stoßstange in
> Höhe des Bürgersteigs der durchgehenden Hauptstraße befand. Er ist also an
> keinem Einbahnstraßenschild vorbeigekommen (weil nicht vorhanden) und hat
> auch noch nicht das "Einfahrt verboten" gesehen (weil noch so weit
> gekommen). Er wollte nun aus Angst vor längerer Wartezeit rückwärts auf die
> durchgehenden Hauptstraße zurückfahren. Aus seiner Sicht korrekt und er
> hatte nicht einmal ein "Vorfahrt gewähren" an dieser Stelle.


Muß aber beim Rückwärtsfahren jede Gefährdung ausschließen, § 9 Abs. 5 StVO.

> Die Spur auf
> der durchgehenden Hauptstraße kommt von links, also hat er Vorfahrt.

Nein, §9 Abs. 5 als lex specialis.

> Nur
> dumm, dass ein viertes Fahrzeug ihn und seinen Rückfahrscheinwerfer
> übersehen hatte. Es bog in die "volle" Stichstraße ein und hat ihn damit
> wieder vorwärts geschoben, kam damit etwas quer auf der durchgehenden
> Hauptstraße zum Stehen.
> 
> Weil eines der Autos wie das meiner Ehefrau aussah, habe ich mir die
> Umstände näher angeschaut. Ich habe die Sache hier beschrieben um zu
> verdeutlichen, dass nicht immer alles so einfach ist, wie es manchmal
> dargestellt wird.

Du stellst es allerdings wohl komplizierter dar als es ist ;-)

> Ich bin der Meinung, dass die zuständige Verkehrsbehörde
> in diesem Fall unkorrekt gearbeitet hat.

Das kann ich aufgrund der Beschilderung noch nicht beurteilen.

> Meiner Meinung gehört aber eine
> Meinung nicht in die Karte, sondern nur die Realität, wie sie vor Ort
> aussieht. 

In der Tat. Dazu muß man aber erstmal die Realität korrekt, vollständig 
und verständlich beschreiben.





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