[Talk-de] Nutzung von Luftbildern des Bayrischen Landesamts für Vermessung und Geoinformation in OpenStreetMap

Karl Eichwalder ke at gnu.franken.de
Di Jun 10 05:47:26 UTC 2008


Bernd Wurst <bernd at bwurst.org> writes:

> Am Montag, 9. Juni 2008 schrieb Frederik Ramm:
>> Ich sehe den worst-case darin, dass wir Daten wieder loeschen muessen.
>
> Ich sehe die Löschung aller Änderungen, die in Bayern in den letzten 10 Tagen 
> gemacht wurden als sehr schlimmen worst-case an.

Man muss keineswegs sofort hüpfen, wenn eine behörde irgendetwas
verlauten lässt.  Die verwendung von öffentlich zugänglichen luftbildern
als quellen für das erstellen von karten ist keine
urheberrechtverletzung.  Mir ist jedenfalls kein entsprechendes urteil
bekannt.

> Auch wenn das vielleicht bürokratisch ist, irgendwas schriftliches
> sollte IMHO schon sein.

Mails und mündliche aussagen sind rechtsrelevant.  Wenn du mit einer
behörde in e-mail-kontakt stehst, dann ist das alles vollkommen
rechtsverwertbar; durch das ping-pong von frage und antwort verifizieren
sich die mails.

Das rufen nach rechtsgutachten ist zumindest für den deutschen bereich
humbug.  Solche gutachten sind in der regel prinzipbedingt windelweich,
da es keine urteile bislang gibt.

-- 
Karl Eichwalder




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