[Talk-de] Nutzung von Luftbildern des Bayrischen Landesamts für Vermessung und Geoinformation in OpenStreetMap
Bernd Wurst
bernd at bwurst.org
Di Jun 10 06:00:50 UTC 2008
Hallo.
Am Dienstag, 10. Juni 2008 schrieb Karl Eichwalder:
> Man muss keineswegs sofort hüpfen, wenn eine behörde irgendetwas
> verlauten lässt.
Nicht "sofort weil jemand was sagt" sondern gesetzt den Fall, dass es eine
einsteilige Verfügung oder ähnliches geben sollte. Natürlich ist das *jetzt*
in diesem Fall nicht so. Aber es wäre IMHO denkbar.
> Die verwendung von öffentlich zugänglichen luftbildern
> als quellen für das erstellen von karten ist keine
> urheberrechtverletzung. Mir ist jedenfalls kein entsprechendes urteil
> bekannt.
Das glaube ich nicht. Deiner Folgerung nach wäre es auch kein Problem,
Google-Maps abzuzeichnen. Das ist aber sehr wohl nicht erlaubt. Auch ohne
Urteil. In diesem Bereich gibt es vermutlich deutlich mehr Abmahnungen als
Urteile.
Gruß, Bernd
--
Fachbegriffe der Informatik (#440): Chamäleon
Pinguin nach Anwendung aller SuSE-Patches.
(Hans Bonfigt)
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