[Talk-de] Nutzung von Luftbildern des Bayrischen
Henry Loenwind
henry at loenwind.info
Di Jun 10 13:22:00 UTC 2008
Johann H. Addicks wrote:
> Panoramafreiheit von öffentlichen Stadtplänen:
> An dieser Stelle stellt sich mir immer die Frage, wie die Touristeninformationstafeln an Ortseingängen lizenziert sind. Die dort häufig aushängenden Stadtpläne sind dauerhaft im öffentlichen Raum angebracht und fallen somit, zumindest als Fotografien unter die Panoramafreiheit.
> Die Panoramafreiheit hebelt dann zumindest künstlerische Schöpfungshöhe der Zeichnung und Bildgestaltung aus, nach meinem Verständnis jedoch nicht den Datenbankschutz auf das mit angeschlagene Straßenverzeichnis.
Und wie sieht es mit den Datenbankrechten der Gemeinde aus, die die
Straßenschilder aufgestellt hat?
Nur mal so für alle zum Nachlesen...:
§ 87 a
Begriffsbestimmungen
(1) Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken,
Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder
methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder
auf andere Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder
Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.
Eine in ihrem Inhalt nach Art oder Umfang wesentlich geänderte Datenbank
gilt als neue Datenbank, sofern die Änderung eine nach Art oder Umfang
wesentliche Investition erfordert.
(2) Datenbankhersteller im Sinne dieses Gesetzes ist derjenige, der die
Investition im Sinne von Absatz 1 vorgenommen hat.
§ 87 b
Rechte des Datenbankherstellers
(1) Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank
insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der
Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich
wiederzugeben. [...]
cu
Henry
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