[Talk-de] Nutzung von Luftbildern des Bayrischen

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Fr Jun 13 19:04:49 UTC 2008


> Und wie sieht es mit den Datenbankrechten der Gemeinde aus, die die
> Straßenschilder aufgestellt hat?
>
> Nur mal so für alle zum Nachlesen...:
>
>
> § 87 a
> Begriffsbestimmungen
>
> (1) Datenbank im Sinne dieses Gesetzes ist eine Sammlung von Werken,
> Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder
> methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder
> auf andere Weise zugänglich sind und deren Beschaffung, Überprüfung oder
> Darstellung eine nach Art oder Umfang wesentliche Investition erfordert.
> Eine in ihrem Inhalt nach Art oder Umfang wesentlich geänderte Datenbank
> gilt als neue Datenbank, sofern die Änderung eine nach Art oder Umfang
> wesentliche Investition erfordert.
>
> (2) Datenbankhersteller im Sinne dieses Gesetzes ist derjenige, der die
> Investition im Sinne von Absatz 1 vorgenommen hat.
>
> § 87 b
> Rechte des Datenbankherstellers
>
> (1) Der Datenbankhersteller hat das ausschließliche Recht, die Datenbank
> insgesamt oder einen nach Art oder Umfang wesentlichen Teil der
> Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich
> wiederzugeben. [...]
>
>
was willst Du uns damit sagen? Hast Du Zugriff auf die Datenbank der
Straßenschilder, oder meinst Du, dass wer Straßenschilder aufnimmt,
die Datenbank der Verkehrsbehörden kopiert? Für letzteres dürfte
dieser Absatz zutreffen: "Eine in ihrem Inhalt nach Art oder Umfang
wesentlich geänderte Datenbank
gilt als neue Datenbank, sofern die Änderung eine nach Art oder Umfang
wesentliche Investition erfordert.", sofern man die Arbeit an OSM als
Investition begreift (kosten tut es ja vor allem Zeit, man könnte aber
auch die Spritkosten der mit dem Auto mappenden summieren ;-) )

Martin


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