[Talk-de] village <=> suburb?
Andreas Barth
aba at not.so.argh.org
Di Sep 16 08:33:02 UTC 2008
* Sascha Silbe (sascha-ml-gis-osm-talk-de at silbe.org) [080916 02:07]:
> On Tue, Sep 16, 2008 at 12:41:53AM +0200, Andreas Barth wrote:
>
>> "geschlossene Ortschaft" im Sinne des Straßenverkehrsrechts ist da, wo
>> die gelben Schilder stehen. :)
> Und wo stehen in OSM die gelben Schilder? :)
>
>>> Da Du da anscheinend mehr Ahnung hast als ich, wärs schön, wenn Du
>>> die Seite anlegen könntest.
>> Mein Wissen beschränkt sich auf Oberbayern, da allerdings relativ
>> tief,
>> was öffentliches Recht betrifft.
> Das ist doch schonmal ein guter Anfang.
>
>> So sind z.B. die Isarinseln in München baurechtlich "Außenbereich"
> Oh, das Problem "Aussenbereich" kenne ich sehr gut - fliessend Wasser
> 50m weiter vorhanden, aber Aussenbereich => keine Chance. Aber das ist
> ne andere Baustelle. :)
> Aber ja, Flächen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen gehören auch zu
> den Grenzen, die ich meine. (*)
> Damit haben wir jetzt schonmal:
> - Innen-/Aussenbereich (BauGB [1]? Kann ich dort gerade nicht finden)
> - geschlossene Ortschaft nach StVO [3] § 42 (3)
Ich sortiere mal um, die aus meiner Sicht "gleichrangigen" Grenzen
zusammengefasst:
- Ortsteile (der am ... 1952 selbstständigen Gemeinden)
> - Gemeindeteile (Bayern, GO Bayern [2] Art. 2, (2))
> - Stadtbezirke (Bayern, GO Bayern [2] Art. 60)
- Stadtbezirke mit übertragenen Aufgaben (die sind faktisch wie eine
Gemeinde, zumindest wird der BA extra gewählt von den Bürgern, und die
Vorschriften über Größe etc von Gemeinderäten gelten auch)
> - kreisangehörige Gemeinde (GG [4] Art. 28, GO Bayern [2] Art. 1)
> - gemeindefreie Gebiete (Bayern, GO Bayern [2] Art. 10a)
- Große Kreisstädte (**)
- Kreisfreie Städte
> - Landkreise (GG [4] Art. 28, GO Bayern [2] Art. 5)
- Departments^WRegierungsbezirke (Oberbayern, Niederbayern, ...) (In der
Verfassung als "Kreise" bezeichnet.)
> - (Bundes)länder (GG [4])
(**) bei Großen Kreisstädten kann man sich streiten, wo die hingehören.
Zwar kreisangehörig, aber in wesentlichen Punkten doch nicht. Im Prinzip
sind das Trostpflaster für die ehemaligen Landkreise - und nach
Selbstwertgefühl der Städte würde ich die wie Landkreise rendern.
> Politiker haben offensichtlich auch Sinn für Humor: Aus der GO Bayern:
> Art. 10, (1): Jeder Teil des Staatsgebiets ist grundsätzlich einer
> Gemeinde zugewiesen.
"grundsätzlich" = "es gibt Ausnahmen"
Viele Grüße,
Andi
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