[Talk-de] village <=> suburb?

Sascha Silbe sascha-ml-gis-osm-talk-de at silbe.org
Di Sep 16 00:08:40 UTC 2008


On Tue, Sep 16, 2008 at 12:41:53AM +0200, Andreas Barth wrote:

> "geschlossene Ortschaft" im Sinne des Straßenverkehrsrechts ist da, 
> wo
> die gelben Schilder stehen. :)
Und wo stehen in OSM die gelben Schilder? :)

>> Da Du da anscheinend mehr Ahnung hast als ich, wärs schön, wenn Du 
>> die  Seite anlegen könntest.
> Mein Wissen beschränkt sich auf Oberbayern, da allerdings relativ 
> tief,
> was öffentliches Recht betrifft.
Das ist doch schonmal ein guter Anfang.

> So sind z.B. die Isarinseln in München baurechtlich "Außenbereich"
Oh, das Problem "Aussenbereich" kenne ich sehr gut - fliessend Wasser 
50m weiter vorhanden, aber Aussenbereich => keine Chance. Aber das ist 
ne andere Baustelle. :)
Aber ja, Flächen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen gehören 
auch zu den Grenzen, die ich meine. (*)

Damit haben wir jetzt schonmal:
- Innen-/Aussenbereich (BauGB [1]? Kann ich dort gerade nicht finden)
- geschlossene Ortschaft nach StVO [3] § 42 (3)
- Stadtbezirke (Bayern, GO Bayern [2] Art. 60)
- Gemeindeteile (Bayern, GO Bayern [2] Art. 2, (2))
- Gemeinde (GG [4] Art. 28, GO Bayern [2] Art. 1)
- gemeindefreie Gebiete (Bayern, GO Bayern [2] Art. 10a)
- Landkreise (GG [4] Art. 28, GO Bayern [2] Art. 5)
- (Bundes)länder (GG [4])

Ist das aus Deiner Sicht soweit korrekt und vollständig?


Politiker haben offensichtlich auch Sinn für Humor: Aus der GO Bayern:
Art. 10, (1): Jeder Teil des Staatsgebiets ist grundsätzlich einer 
Gemeinde zugewiesen.
Art. 10a, (1): Die keiner Gemeinde zugewiesenen Teile des Staatsgebiets 
sind gemeindefreie (ausmärkische) Gebiete.


(*) Nur um sicherzugehen: Ich rede nicht davon, daß wir eine Schaar 
Sklaven damit beauftragen, jede einzelne dieser Grenzen in OSM 
einzutragen. Die Liste soll sicherstellen, daß wir uns einig sind, 
worüber genau wir reden ("Ortsgrenze" & co können alles mögliche 
bedeuten) und uns dann einigen können, was davon wir (wenn überhaupt) 
wie taggen wollen.

[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html
[2] http://by.juris.de/by/GemO_BY_1998_rahmen.htm
[3] http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/index.html
[4] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html

CU Sascha

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