[Talk-de] OpenRouteService
Henry Loenwind
henry at loenwind.info
Di Sep 23 21:08:57 UTC 2008
Hatto von Hatzfeld wrote:
> Wäre folgende Zusammenfassung okay?
Ja, nur noch eine Ergänzung:
Beim letztenmal waren wir uns so ziemlich einig, dass wir Straßen als
trunk taggen, die von §3 (3) 2c STVO erfasst werden und kreuzungsfrei
sind, sowie Straßen, die davon erfasst werden würden, wenn sie
ausserorts wären.
§3 (3) 2c STVO:
[...] Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen
oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. [... und] Straßen,
die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung
haben.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__3.html
cu
Henry
PS: Und motorroad entspricht 1:1 dem Zeichen 331 (Kraftfahrstraße) und
ist damit komplett unabhängig von trunk.
PPS: Um auch die maximal erlaubte Geschwindigkeit für LKW abzubilden
reichen diese Informationen allerdings NICHT aus. Hierfür müssten wir
noch unterscheiden zwischen "außerhalb geschlossener Ortschaften auf
Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind"
(§18 STVO) und anderen trunks und motorroads.
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