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Hatto von Hatzfeld hatto at salesianer.de
Mi Sep 24 12:17:21 UTC 2008


Henry Loenwind wrote:

> Hatto von Hatzfeld wrote:
> 
>> Wäre folgende Zusammenfassung okay?
> 
> Ja, nur noch eine Ergänzung:
> 
> Beim letztenmal waren wir uns so ziemlich einig, dass wir Straßen als
> trunk taggen, die von §3 (3) 2c STVO erfasst werden und kreuzungsfrei
> sind, sowie Straßen, die davon erfasst werden würden, wenn sie
> ausserorts wären.
> 
> §3 (3) 2c STVO:
> 
> [...] Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen
> oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. [... und] Straßen,
> die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder
> durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung
> haben.

Also - knapp und nicht juristisch gesagt - werden kreuzungsfreie Straßen
(und nur solche!), wenn sie keine Autobahnen sind, dann als trunk getaggt,
wenn es einen Mittelstreifen (bauliche Trennung zwischen den beiden
Richtungen) gibt, und auch dann, wenn sie in jeder Richtung  mehrspurig
sind (mit entsprechenden Bodenmarkierungen). Das gilt auch innerorts.

> PS: Und motorroad entspricht 1:1 dem Zeichen 331 (Kraftfahrstraße) und
> ist damit komplett unabhängig von trunk.

Schon klar. Auf
http://wiki.openstreetmap.org/index.php/De:Germany_roads_tagging ist das
allerdings noch nicht entsprechend wiedergegeben. Ich habe dort noch keine
große Änderung vorgenommen, sondern bisher nur für ungefähre Kompatibilität
gesorgt, weil in der Praxis die Eigenschaft "Kraftfahrstraße" meist auch
die eines "trunk" einschließt.

Wenn hier kein Widerspruch kommt, werde ich dort die Beschreibung von
Schnellstraße (highway=trunk) und von Kraftfahrstraße (bzw. motorroad=yes)
sauber trennen.
 
> PPS: Um auch die maximal erlaubte Geschwindigkeit für LKW abzubilden
> reichen diese Informationen allerdings NICHT aus. Hierfür müssten wir
> noch unterscheiden zwischen "außerhalb geschlossener Ortschaften auf
> Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
> durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind"
> (§18 STVO) und anderen trunks und motorroads.

Wenn mir jemand klar macht, wie man "Maxspeed für LKW" am besten taggt,
könnte ich das gleich in die Beschreibung einbauen.

Gruß,
Hatto






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