[Talk-de] cycleway und residential
Martin Koppenhoefer
dieterdreist at gmail.com
Mo Aug 3 22:37:00 UTC 2009
Am 4. August 2009 00:26 schrieb geo.osm <geo.osm at googlemail.com>:
> Wie nun die rechtliche Definition der Fahrradstraße ist, weis ich auch
> nicht.
habe mir das gerade zufällig sowieso nochmal angesehen:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__41.html
§41 StVO
Auf Fahrradstraßen gelten die Vorschriften über die Benutzung von
Fahrbahnen; abweichend davon gilt:
1. Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur
benutzen, soweit dies durch Zusatzschild zugelassen ist.
2. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
3. Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren.
Innerhalb des Fußgängerbereichs gilt:
1. Der Fußgängerbereich ist Fußgängern vorbehalten. Andere
Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen.
2. Wird durch Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen, so darf nur
mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Die Fahrzeugführer dürfen
Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie
warten.
____
der erste Teil würde Bedeuten, dass Fußgänger dort nichts zu suchen
haben ("...gelten die Vorschriften über die Benutzung von
Fahrbahnen").
Gruß Martin
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