[Talk-de] rechtliche Frage zum eigenen Wissen

Tobias Wendorff tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Di Aug 4 20:48:35 UTC 2009


Yop, stimmt - habe ich ja neulich ausführlich beschrieben.

Noch dazu kommt übrigens, dass der Zeichenschlüssel auch geschützt ist;
d.h. Farbgebung, Breite und Klassifizierung von Straßen etc. etc.




Am Di, 4.08.2009, 22:09 schrieb Dirk Stöcker:
> On Tue, 4 Aug 2009, Christian H. Bruhn wrote:
>
>> Mir stellt sich eine grundlegende rechtliche Frage: Wann darf ich
>> Sachen, insbesondere Namen eintragen, die ich selbst weiß?
>>
>> Z.B. steht ja selten an einem Gewässer oder Insel ein Namenschild.
>> Wenn mir der See aber schon lange, vielleicht schon seit meiner
>> Kindheit, unter einem bestimmten Namen kenne, dann darf ich ihn
>> sicherlich eintragen.
>>
>> Was wäre aber wenn ich den Namen in einer geschützten Karte gelesen
>> habe und mir gemerkt habe? Dann ist das Eintragen wohl rechtlich nicht
>> OK. Was aber, wenn das schon vielleicht Jahre her ist?
>>
>> Man könnte sich ja auch folgendes Szenario denken. Ich rede mit
>> jemandem über den Namen eines Sees. Ich bin mir nicht 100%ig sicher,
>> aber er bestätigt mir das, obwohl er sein Wisssen auch nur aus einer
>> urheberrechtlich geschützten Quelle hat?
>>
>> Wie und wo kann und darf man eine Grenze ziehen, was erlaubt ist und
>> was nicht?
>
> Das Urheberrecht kümmert sich um Werke wie Karten. Es kann die
> Detailinformationen gar nicht schützen, weil diese ja nicht vom Urheber
> der Karte stammen.
>
> Deshalb kannst Du theoretisch alles von irgendwelchen Karten übernehmen
> ohne das es Probleme gibt, aber:
> - Die Karte kann Fehler enthalten
> - Die Karte kann bewusst falsche Informationen enthalten, um
>    Datenkopierer zu überführen
> - Die Karte generalisiert und adaptiert, weil keine Karte die Wirklichkeit
>    zu 100% darstellen kann (weil es dann ja die Wirklichkeit wäre)
> - Die Karte wählt aus und bildet ein in sich passenden Ausschnitt der
>    Wirklichkeit ab
> - Karten verdrängen (verschieben) eng beieinander liegende Objekte um
>    Platz zu schaffen
>
> Die meisten dieser Schritte und noch ein paar mehr, sowie das Gesamtwerk
> sind geschützt.
>
> Wenn Du also reine Sachinformationen übernimmst oder einzelne Details
> übernimmst, kann keiner was sagen (außer natürlich Du übernimmst gerade
> die bewusst falschen Informationen :-). Wenn Du im großen Stil übernimmst
> wirst Du hingegen auch Daten übernehmen, die geschützt sind.
>
> Beispiel:
> - Der reine Straßenverlauf ist nicht schutzwürdig.
> - Der generalisierte Straßenverlauf in der Karte und dessen
>    Klassifizierung hingegen wahrscheinlich schon.
>
> - Der korrekte Name eine Straße ist nicht schutzwürdig
> - Die spezielle Art und Weise einen Namen in der Karte unterzubringen
>    (z.B. Abkürzungen) vielleicht doch (allerdings bezweifle ich das das
> bei
>    einzelnen Namen durchsetzbar wäre :-)
>
> OSM sagt deshalb "generell nichts aus anderen Karten übernehmen", weil die
> feine Unterscheidung so kompliziert zu erklären wäre, das es keiner
> versteht. Die genauen Grenzen zwischen Schutzwürdigkeit und nicht sind im
> übrigen so unklar, dass hier Klarheit nur dann herrscht, wenn Du vor
> Gericht gezogen bist - für jeden einzelnen Fall :-)
>
> Ciao
> --
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