[Talk-de] rechtliche Frage zum eigenen Wissen

Raimond Spekking raimond.spekking at gmail.com
Mi Aug 5 14:13:17 UTC 2009


Tirkon schrieb:
> Raimond Spekking <raimond.spekking at gmail.com> wrote:
> 
>> Der Unterschied liegt einfach in der Herangehensweise bei der Erstellung
>> einer Enzyklopädie und von Karten.
>>
>> Erstes beruht auf der Auswertung von vorhandener Sekundärliteratur und
>> im Notfall auch Primärquellen. Im Detail nachzulesen unter
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Keine_Theoriefindung
>>
>> Der Name der entsprechenden englischsprachigen Seite gefällt mir da
>> besser: No original research
>> (http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:No_original_research )
>>
>> Bei der Kartenerstellung gehen wir ganz bewusst nach draußen, vor Ort,
>> um die Daten zu erheben. Wir müssen und dürfen "original research"
>> betreiben.
> 
> Ich kenne die Artikel und die unterschiedliche Intention der Projekte.
> Aber danach fragt die Rechtsprechung nicht. Entweder ist es für beide
> Projekte rechtens, eine Fremdkarte als Quelle zu benutzen oder eben
> nicht.

Meine Antwort bezog sich nicht auf die rechtliche Situation. Die
Wikipedia hat kein Verbot des original research aus juristischen
Gründen, sondern weil sie ein Projekt zur Erstellung einer neutralen
Enzyklopädie ist.

> Wenn ein Verkehrsbetrieb - wie im Falle des Verkehrsverbundes
> Rhein-Ruhr (VRR) geschehen - es den Mappern verbieten darf, die
> veröffentlichten Daten und das Wissen daraus, zu anderen Zwecken als
> zum Busfahren zu verwenden, dann gehören zu diesen Veröffentlichungen
> die Karten, Fahrpläne, Angaben im Internet, an den Haltestellen sowie
> in und an den Bussen etc. Wie heißt also die Haltestelle und in welche
> Linie steige ich da eigentlich ein? Man kann also loggen und mappen,
> soviel man will. Aber man kann die Daten ohne die Veröffentlichungen
> keiner Linien- oder Haltestellenbezeichnung etc. zuordnen. Wenn das
> Verbot also Bestand hat, dürfte es nicht eine einzige VRR-Linie in OSM
> geben.
> 
> Es steht also die Schlüsselfrage im Raum: Kann der Verkehrbetrieb
> verbieten oder nicht? Letztendlich wurden diese wie viele andere
> rechtliche Fragen zu OSM nicht abschließend geklärt. Aber im Raum
> stehen sie schon und verunsichern die Mapper:
> 
> http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Talk:VRR#VRR_Erlaubnis

Interessant, die Wikiseite kannte ich nicht.

IANAL, aber ich bleibe bei meinen Ausführungen, dass weder das Sammeln
von Fakten vor Ort noch die Zusammenführung dieser Fakten zu Karten
durch die Verkehrsunternehmen verboten werden kann.

Fakten sind urheberrechtlich nicht schützbar. Für die Datenbank, die aus
solchen Fakten erstellt wird, kann allerdings ein Datenbankschutzrecht
bestehen. Vermutlich wird sich der VRR darauf beziehen.

Und im übrigen verbieten Firmen sowieso erstmal alles pauschal, um auf
der sicheren Seite zu sein. Und behaupten erstmal an alles und jedes
Schutzrechte zu haben.

Raymond.

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