[Talk-de] Benutzung auf eigene Gefahr

Georg Feddern news2 at bavarianmallet.de
Di Aug 11 09:22:43 UTC 2009


Moin,

Gehling Marc schrieb:
> Am 11.08.2009 um 00:13 schrieb Dirk Stöcker:
>
>   
>> On Mon, 10 Aug 2009, Sebastian Hohmann wrote:
>>
>>     
>>>> Und nur "Privatweg"?
>>>>
>>>> Ich habe hier in der gegend mal so 2-3 Straßen die nur das eine  
>>>> Schild tragen,
>>>> teilweise unter dem normalen Straßenschild in klammern.
>>>>
>>>> Das alleine ist ja keine access restriction ...
>>>>         
>>> Ich interpretiere ein "Privat"-Schild als access=private. Ich denke  
>>> wenn
>>> jemand explizit so ein Schild aufstellt, dann kann man davon  
>>> ausgehen,
>>> dass die Benutzung nicht unbedingt erwünscht ist.
>>>       
>> Nein. Das bedeutet nur "Wenn Du hier langgehst und ich den Weg nicht  
>> gestreut habe und Du auf die Schnauze fällst, dann ist das nicht  
>> mein Problem".
>>
>> Sonst kann es passieren, dass Dich jemand, der zu dumm zum Laufen  
>> ist, verklagt und Du Schadenersatz leisten musst. Das ist einer der  
>> Gründe, warum massenweise sinnlose Schilder herumstehen.
>>     
>
> Das stimmt so nicht. Der Weg zum Haus, muß immer z.B. den Schnee  
> räumen, keine Stolpersteine einbauen usw. Wenn der Briefträger sich  
> hinlegt, der Junge der ein Werbeprospekt usw. dann reicht so ein  
> Schild nicht. Und da gebe ich dir recht. "massenwiese sinnlose Schilder"
>
> Marc
>
>   
>> access=private ist für mich "Privatweg - Betreten verboten", nicht  
>> "Privatweg" oder "Privatweg - Betreten auf eigene Gefahr".
>>     

nun, als Miteigentümer eines solchen Privatweges geht mir hier jetzt 
alles etwas zu sehr durcheinander und wird zu sehr vermischt.

Vorab:
Ein Privatweg ist grundsätzlich erstmal Privatgelände und kein 
öffentlicher Verkehrsraum.

Öffnen gewisser Verkehre und Verkehrssicherungspflicht:
Ich *kann, muss aber nicht* den privaten Zugang bis zum Haus für 
Lieferanten, Postboten und Besucher öffnen.
Will ich das nicht, dann muss ich Klingel und Postkasten an den Rand des 
öffentlichen Verkehrsraums legen und habe dann keine 
Verkehrssicherungspflicht auf dem Privatweg.
Habe ich Klingel und Postkasten am Haus, dann öffne ich damit den 
Privatweg für den direkten Zugangsverkehr und habe eine entsprechende 
Verkehrssicherungspflicht.

Access restriction:
Wenn ich den Privatweg dem direkten Zugangsverkehr öffne, heißt das aber 
noch lange nicht, dass ich ihn *jeglichem* öffentlichen Verkehr öffne!

Prinzipiell entspricht das etwa dem StVO-Schild "Anliegerverkehr frei".
Da auf Privatgelände aber kein StVO-Schild aufgestellt werden darf, 
bleibt nur das Schild "Privatweg".
Damit wird (soll zumindest) signalisiert:
"Wer direkt zu diesen Anliegern möchte, darf betreten, alle Anderen 
mögen aber bitte den Privatgrund respektieren."

Auf  access=* umgesetzt:

permissive : Ist zwar Privatgrund, aber jeglicher Verkehr ist freigegeben
private : Ist Privatgrund und nur direkter Zugangsverkehr ist zugelassen
no : Hier darf keiner, nur mit persönlicher Erlaubnis

Von daher bekommt ein "Privatweg - Betreten verboten" bei mir auch ein "no".

Und zum Thema "sinnlose Schilder":
Ohne ein entsprechendes Schild wäre dieser Weg nicht vom sonstigen 
öffentlichen Verkehrsraum zu unterscheiden.

Gruß
Georg




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