[Talk-de] Benutzung auf eigene Gefahr
Dirk Stöcker
openstreetmap at dstoecker.de
Di Aug 11 11:31:26 UTC 2009
On Tue, 11 Aug 2009, Georg Feddern wrote:
> Vorab:
> Ein Privatweg ist grundsätzlich erstmal Privatgelände und kein
> öffentlicher Verkehrsraum.
Das ist eindeutig falsch.
Ob ein Weg in Privathand ist oder nicht hat nichts mit der Tatsache zu
tun, ob dieser Weg dem Verkehr gewidmet ist oder nicht. Bis vor kurzem war
ich nämlich zufällig Besitzer eines solchen öffentlichen Privatweges. Da
kann man Besitzer auf- und niederspringen - über sein Eigentum verfügen
darf man nur sehr eingeschränkt.
Was Du und auch der Vorposter hier vermengen sind Privatwege und private
Wege. Mit einfachen Wegen auf Deinem Grundstück kannst Du (im Rahmen
gewisser Regeln) machen was Du willst. Allerdings gibt es eine Reihe von
Einschränkungen hinsichtlich der öffentlichen Benutzung von Wegen
(Bebauungspläne, Gewohnsrechte, Rechte hinsichtlich der Nutzung von
Wäldern, ...), die alle die Verfügungsmöglichkeiten der Eigentümer
einschränken - und Wege solcher Art sind i.d.R. das, was als Privatweg
gekennzeichnet wird.
Siehe auch unter dem Stichwort "Eigentum verpflichtet", warum diese
Einschränkungen des Grundeigentums sinnvoll sind.
Ciao
--
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