[Talk-de] Wo steht das - Verwendbarkeit von F-/B-Plänen

Falk Zscheile falk.zscheile at googlemail.com
So Aug 30 07:52:59 UTC 2009


Am 30. August 2009 09:06 schrieb Jan Tappenbeck <osm at tappenbeck.net>:
> wenn wir von der Verwendung anderer Datenquellen sprechen, dann wird
> immer wieder von der Verwendbarkeit von Inhalten aus Veröffentlichungen
> der Verwaltungen gesprochen und das dazu unter anderem auch F-Pläne
> gehören (deren Inhalt zumindest - die Kartengrundlage ist wieder etwas
> anderes).
>
> Gibt es eigentlich irgendwo einen Text der dieses entsprechend ausweißt
> und den man ggf. in einem Vortrag entsprechend zitieren könnte ??

Mit dem FNP (Flächennutzungsplan) hast Du einen schwierigen Fall
angesprochen. Beim B-Plan (Bebauungsplan) ist es klar. der ist von
seiner Rechtsqualität her eine Satzung (Gesetz im materiellen Sinne),
§ 10 Abs. 1 BauGB. Amtliche Werke, zu denen auch Gesetze zählen,
genießen nach § 5 Abs. 1 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz. Der
B-Plan  genießt also keinen Urherberrechtsschutz.

Der FNP wird wie eine Satzung erlassen, ist aber keine. Da er aber
zumindest mittelbare Auswirkungen für den Bürger hat wird man ihn
dennoch unter § 5 Abs. 1 UrhG subsumieren können und zwar als
amtlichen Erlass bzw. Bekanntmachung. Sinn von § 5 UrhG ist es, die
Verbreitung von Werken zu ermöglichen, an denen ein öffentliches
Interesse an der Verbreitung besteht. Ein solches Interesse ist beim
FNP jedenfalls wegen seiner mittelbaren Außenwirkung gegeben.

Gruß, Falk




Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de