[Talk-de] Wo steht das - Verwendbarkeit von F-/B-Plänen

Falk Zscheile falk.zscheile at googlemail.com
So Aug 30 16:45:51 UTC 2009


Am 30. August 2009 16:18 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdreist at gmail.com>:
> Am 30. August 2009 16:12 schrieb Tobias Wendorff
> <tobias.wendorff at uni-dortmund.de>:
>> Am So, 30.08.2009, 09:52 schrieb Falk Zscheile:
>>> Der
>>> B-Plan  genießt also keinen Urherberrechtsschutz.
>>
>> Das stimmt nur teilweise. Die *Planung*, die im B-Plan dargestellt wird,
>> ist gemeinfrei. Nicht jedoch die verwendete Kartengrundlage.
>>
>> Das verhält sich analog zu Fotos, die in Amtsblättern abdedruckt werden.
>> Dazu gibt es verschiedene Urteile und das steht auch in der
>> Kommentarliteratur.
>
> Solange die Planung nicht ohne die Kartengrundlage zu verstehen ist,
> muss doch auch diese in irgendeiner Weise weiterveröffentlicht werden
> dürfen, oder muss man dafür erst vor dem BVerfG. klagen?

Wieso, wo sind da Unklarheiten? Den Verlauf der eingezeichneten
Gebietsgrenze kannst Du aus der Karte übernehmen. Was Du nicht darfst
ist es, die Bezugspunkte selbst, anhand derer sich die Grenze
bestimmt, zu übernehmen. Verläuft die Grenze nördlich der Straße XYZ,
dann darfst du den Verlauf der Grenze nachvollziehen. Dafür ist es
aber nicht notwendig, dass Du den Verlauf der Straße aus der Karte
extrahierst und getrennt irgendwo (in einem anderen Kartenwerk) weiter
verwendest. Anhand der Karte ist es Dir ja auch möglich, die
Koordinaten des Grenzverlaufs zu bestimmen. Es wird vielleicht
deutlicher wenn man sich die alternative vorstellt. Man könnte in die
Satzung auch schreiben. Die Grenze verläuft nördlich der Straße XYZ
bis zum Abzweig der Straße ABC und folgt deren Verlauf am westlichen
Rand. Die Grenze in die Karte einzuzeichnen ist einfach schneller und
meist eindeutiger als eine Beschreibung der geografischen
Gegebenheiten. Denkbar wäre sicher auch eine Beschreibung anhand
geografischer Koordinaten, soweit man deren Allgemeinverständlichkeit
für den Bürger unterstellt.

Gruß, Falk




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