[Talk-de] Wo steht das - Verwendbarkeit von F-/B-Plänen

Falk Zscheile falk.zscheile at googlemail.com
So Aug 30 17:36:57 UTC 2009


Am 30. August 2009 16:18 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdreist at gmail.com>:
> Am 30. August 2009 16:12 schrieb Tobias Wendorff
> <tobias.wendorff at uni-dortmund.de>:
>> Am So, 30.08.2009, 09:52 schrieb Falk Zscheile:
>>> Der
>>> B-Plan  genießt also keinen Urherberrechtsschutz.
>>
>> Das stimmt nur teilweise. Die *Planung*, die im B-Plan dargestellt wird,
>> ist gemeinfrei. Nicht jedoch die verwendete Kartengrundlage.
>>
>> Das verhält sich analog zu Fotos, die in Amtsblättern abdedruckt werden.
>> Dazu gibt es verschiedene Urteile und das steht auch in der
>> Kommentarliteratur.
>
> Solange die Planung nicht ohne die Kartengrundlage zu verstehen ist,
> muss doch auch diese in irgendeiner Weise weiterveröffentlicht werden
> dürfen, oder muss man dafür erst vor dem BVerfG. klagen?

Ich sehe zwar im Gegensatz zu Dir keinen Klärungsbedarf im
vorliegenden Zusammenhang. Das BVerfG hat sich aber einmal in einer
Entscheidung zu dem Problem geäußert, wenn Ämter auf von Privaten
verfasste Regelwerke Bezug nehmen bzw. verweisen. Wenn man Deiner
Auffassung folgt, wäre diese Entscheidung möglicherweise auch bei
Kartenwerken einschlägig:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk19980729_1bvr114390.html

Auch abgedruckt in NJW 1998, 414 ff.

Gruß, Falk




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