[Talk-de] Rechtsfrage regionales GIS
Markus
liste12A45q7 at gmx.de
So Feb 8 11:48:55 UTC 2009
Hallo Chris-Hein,
> 1) In Berichten und Veröffentlichungen, bei denen Auszüge des „Stadtplan
> Südwestfalen“
> verwendet werden, muss die Quellenangabe an geeigneter Stelle wie folgt dokumentiert
> werden: "Grundlage: Stadtplan Südwestfalen, GDI.SW, www.gdi-sw.de".
Das ist mit ref= doch problemlos möglich.
Es wird nicht gefordert, dass wir auch Dritte dazu verpflichten.
Vielleicht müsste man "Auszüge" noch etwas genauer ausdrücken, denn
dabei geht es ja nicht um einzelne Geo-Daten, sondern um deren
Darstellung als Stadtplan in der vorliegenden Darstellungsform.
> 6) Die Verwertung der Dienste zum Zwecke des Aufbaus eines digitalen
> Datenbestandes mit
> der Absicht der kommerziellen Nutzung sowie die Veräußerung von Auszügen des
> Stadtplans sind nicht zulässig.
Hier geht es um die /Absicht/ kommerzieller Nutzung bzw die
/Veräusserung/ der Daten - und beides ist bei OSM ja explizit
ausgeschlossen.
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