[Talk-de] Flaechennutzungsplan - Gemeinfrei?
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Do Feb 19 16:50:05 UTC 2009
Hallo Norbert,
Norbert Kück schrieb:
> 1. Es wird der Herausgeber der Kartengrundlage (mit oder ohne
> ausdrücklicher Copyrightangabe) neben der erlassenden Behörde genannt.
> Das bedeutet Trennung der beiden Datenarten.
> 2. Es wird auf den gesetzlichen Schutz der Karte (Katastergesetz)
> hingewiesen.
Bedenke, dass solche Texte aber nicht unbedingt mit der realen
Schöpfungshöhe und Schutzfähigkeit übereinstimmen müssen.
> Also: Gegenstände der amtlichen Entscheidung (Grenzen der ausgewiesenen
> Flächen nebst Eigenschaften) abmalen, Straßen, Gebäude etc. jedoch nicht.
Das sehe ich bei B-Plänen nicht gegeben.
Bei rechtsverbindlichen Plänen liegt ja gerade die Anordnung von
Flächen, Häusern und Straßen im allgemeinen und amtlichen Interesse.
Grüße
Tobias
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