[Talk-de] Fahrradstraße. OT:Nebeneinanderfahren
Garry
GarryD2 at gmx.de
Fr Feb 27 00:19:01 UTC 2009
Max Moritz Sievers schrieb:
> Garry schrieb:
>
>> Max Moritz Sievers schrieb:
>>
>>> Zum Nebeneinanderfahren:
>>> | Will man aber als Autofahrer einen Radfahrer überholen, wird das bei
>>> | Einhaltung des nötigen Seitenabstandes wegen des Gegenverkehrs nicht in
>>> | Frage kommen oder (wenn kein Gegenverkehr kommt) von einem
>>> | Nebeneinanderfahren zweier Radfahrer nicht behindert werden. Daran hat
>>> | sich seit damals nichts geändert; nur begreifen das Autofahrer damals
>>> | wie heute höchst ungern.
>>>
>> *Pro Radfahrer (nebeneinander) sind mindestens 2m mehr erforderlich
>> (wenn diese einen Sicherheitsabstand einhalten).
>>
>
> Mir scheint, Du hast falsche Vorstellungen. Zum rechten Fahrbahnrand soll man
>
Dann interpretiere nicht Deine Vorurteile in Dinge die ich nicht
geschrieben habe...
> als Zweiradfahrer etwa einen Meter Abstand halten. Bei parkenden Autos
> mindestens 1,5 Meter. Ein Radfahrer ist ca. 1 Meter breit (Verkehrsraum beim
> Geradeausfahren). Kraftfahrer müssen beim Überholen von Radfahrern mindestens
> 1,5 Meter Abstand halten. Ein Überholen eines Radfahrers durch einen
> Autofahrer innerhalb des Fahrstreifens ist also nur bei überbreiten
> Fahrstreifen legal möglich. Bei Benutzung des angrenzenden Fahrstreifens ist
> das Überholen auch dann möglich, wenn zwei Radfahrer nebeneinander fahren.
>
Macht also bei einem Radfahrer 4m zwischen rechtem Aussenspiegel und
Fahrbahnrand die ich dem Fahrradfahrer
lassen muss. Bei 2m Fahrezeugbreite kann ich also auf einer 7m
breiten Strasse(! d.h. von Rinnstein zu Rinnstein
) gefahrlos ohne Gegenverkehr überholen. Fahren 2Radler nebeneinander
sind mindestens 2m (ehr noch mehr) zusätzlich für den
2.Radler erforderlich. Damit ist auf allen Strassen zwischen 7m und
9m Breite eine Behinderung durch nebeneinanderfahren gegeben!
> Wer also fordert, dass Radfahrer hintereinander fahren sollen, zeigt damit,
> dass er zu den asozialen Arschlöchern gehört, die nicht hinter einem
> Radfahrer fahren können, und sie gefährdend überholen, obwohl dies eigentlich
> nicht möglich ist.
>
>
>> Damit ist auf vielen innerörtlichen Strassen schon bei zwei Radlern
>> nebeneinander ohne Gegenverkehr
>> der Platz **nach Vorschrift zu gering zum überholen -> Behinderung!
>>
>
> Falsch: So ist das, wenn man nicht allein auf der Erde lebt. Der motorisierte
> Verkehr verstopft die Straßen tagtäglich in unseren Städten, ohne dass jeder
> einzelne Autofahrer das plant oder sich dafür verantwortlich fühlt.
>
Wenn eine KFZ-freie Stadt so ideal wäre hätte man sie schon
erfunden. Natürlich kann sich eine Einzelperson
die Bedingungen schaffen ohne eigenes Kfz zu leben. Für die Masse
der Durschnittsbevölkerung wäre das aber nur
mit erheblichen Einschrünken zu machen.
>> §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge*
>> (4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander
>> dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
>>
>
> Lies doch mal "Recht für Radfahrer" von Dietmar Kettler.
>
Danke, der Auszug von Dir genügt schon - für mich ist die STVO (auch als
Gelegenheitsradfahrer)bindend.
>
>> *Dazu kommt dass das nebeneinander Fahren meist nur zum "tratschen" -
>> worunter die Aufmerksamkeit für den Verkehr
>> leidet - **bei selten mehr als 15km/h dient..*
>>
>
> Autofahrern wird zugebilligt, auch dann Sitze neben sich mitzuführen, wenn sie
> nicht besetzt sind.
Das gleiche Recht haben Radfahrer auch - aber nebeneinander fahren ist
etwas anderes...
> Und natürlich dürfen sich Autofahrer mit den Insassen
> unterhalten.
>
.. solange es nicht zu Lasten des Verkehrs geht. In öffentlichen
Verkehrsmittel ist das unterhalten mit
dem Fahrer während der Fahrt untersagt.
> Es gibt kein Grund, sich zu hetzen. Weder im Leben, noch im Straßenverkehr --
> erst Recht nicht auf dem Fahrrad. Für die oben beschriebene Spezies der
> Autofahrer ist jegliche Geschwindigkeit, mit der ein Radfahrer fährt, zu
> gering. Aber deren Privatmeinung hat auf unser Verhalten keinen Einfluss.
>
Militante Verkehrsteilnehmer sind potentiel immer störende
Verkehrsteilnehmer - gut dass Du (hoffentlich)
nur maximal mit dem Rad aktiv am Verkehr teilnimmst...
> | Im Gegensatz zu allen anderen Menschen dürfen sie die Umwelt straffrei
> | verlärmen, verunreinigen und die öffentliche Sicherheit gefährden. Ein
> | randalierender Betrunkener wird wegen Lärmbelästigung verhaftet,
> | Autofahrer, die zu allen Tages- und Nachtzeiten unsere Häuser beschallen,
> | werden akzeptiert. Würde ich als Fußgänger mit einer Dose krebserregende
> | Substanzen versprühen, wäre das gesetzeswidrig. Tausende Autofahrer tun
> | das täglich ungehindert und verkürzen die Lebenszeit von uns allen um
> | durchschnittlich zwölf Jahre.
>
Erstaunlich nur,dass sich trotz der Erfindung des Autos die
Lebenserwartung deutlich erhöht hat...
Garry
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