[Talk-de] Gebäude mit Denkmalschutz
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Fr Feb 27 17:56:10 UTC 2009
Hallo Roman,
Roman Grabolle schrieb:
> Man wird als Eigentümer (in den allermeisten Fällen)
> direkt und über eine solche öffentliche Bekanntmachungen davon in
> Kenntnis gesetzt, dass es sich bei dem Besitz um ein (Kultur)-Denkmal
> handelt.
Es sind doch bestimmte Auflagen mit einem solchen Schutz verbunden.
Ich würde mich schwarzärgern, wenn ich es nur über eine öffentliche
Bekanntmachung mitbekommen würde :-)
Aber mal ernst: Wenn würde in der Bekanntmachung doch etwa stehen:
"Folgende Gebäude fallen nach der Ratsentscheidung vom 31.06.2008
ab dem 01.01.2009 unter Denkmalschutz nach DSschG [..]".
Es ist also nicht die gesamte Liste, sondern nur die Neuerungen.
Dieses würde unter § 5 Abs. 1 UrhG fallen.
> Eine Urkunde oder so gibt es nicht.
Welche Stelle hängt denn diese Plaketten an die Tür?
> Zwar ist nicht die verlinkte Liste hier am Beispiel von Werl an sich
> bindend, aber das dahinter stehende Register, eben die besagte
> Denkmalliste. Siehe das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der
> Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG)
> § 3 (Fn 2) - Denkmalliste.
Aber dieses Register ist doch, wie das Gewerberegister, nur im
amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme - oder nicht?
Demnach würden sie unter § 5 Abs. 2 UrhG fallen, was zwar immer
noch gemeinfrei, aber für OSM ungeeignet wäre.
Grüße
Tobias
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