[Talk-de] Neue Lizenz: Forschritte

Sascha Silbe sascha-ml-gis-osm-talk-de at silbe.org
Sa Feb 28 14:27:18 UTC 2009


On Fri, Feb 27, 2009 at 10:22:02PM +0100, Ulf Möller wrote:

>> 1. Was ist mit Importen? Rechtlich muß jeder Datenspender erneut um 
>> Erlaubnis gefragt werden.
> Wenn er die Daten speziell unter CC-BY-SA zur Verfügung gestellt hat, 
> ja. Wenn er die Daten generell frei zur Verfügung stellt oder der 
> OSMF geschenkt hat, sicherlich nicht.
Gab es tatsächlich Fälle, wo die Daten _explizit_ ohne jegliche 
Einschränkungen zur Verfügung gestellt wurden? Wenn jemand die Daten 
"OSM" zur Verfügung gestellt hat, kann man ja bestenfalls annehmen, 
daß die Intention war, unter CC-BY-SA zu lizensieren.

>> 2. Upgrade-Klauseln sind in DE (zumindest laut Meinung des im 
>> Linux-Magazin schreibenden Rechtsanwalts) nicht gültig.
> Hat er das so pauschal behauptet?
Die ursprüngliche Aussage ist mittlerweile im Altpapier gelandet (und 
im Online-Archiv habe ich sie nicht gefunden), aber hier mehr oder 
weniger der gleiche Inhalt:

>    Artikel 9 der GPLv2 legt fest, dass die FSF von Zeit zu Zeit neue 
> Versionen der GPL herausgeben darf, die im Detail von früheren 
> Versionen abweichen. Weil die GPL nach deutschem Recht ein Vertrag 
> zwischen allen Urhebern eines Programms und dem Benutzer als 
> Lizenznehmer ist, gelten die allgemeinen Vertragsgrundsätze auch für 
> diese Lizenzvergabe. Einer davon ist der Bestimmtheitsgrundsatz: Ein 
> Vertragspartner darf sich nur zu konkreten oder zumindest hinreichend 
> bestimmbaren Leistungen verpflichten. Ebenso müssen die allgemeinen 
> Vertragsumstände hinreichend konkret feststehen.

>    Eine Vertragsklausel, die diesem Bestimmtheitserfordernis nicht 
> genügt, könnte nichtig sein. Weil die FSF selbst darlegt, dass die 
> zum Zeitpunkt des GPLv2-Entwurfs noch nicht absehbaren Entwicklungen 
> in Recht und Technik die GPLv3 erst erforderlich gemacht haben, 
> bedeutet dies, dass die Entwicklungen wie auch die Änderungen in der 
> GPL für den damaligen Urheber als Lizenzgeber noch nicht erkennbar 
> waren.

>    Damit wäre aber möglicherweise eine damalige Zustimmung zur 
> heutigen Lizenzänderung unwirksam, was zur Folge hätte, dass alle 
> damaligen und bisherigen Programmierer als Miturheber eines 
> GPLv2-Programms einem Wechsel zu den GPLv3-Bestimmungen erneut und 
> ausdrücklich zustimmen müssten. Das könnte bei freier Software mit 
> einer Vielzahl von Beteiligten schwierig bis unmöglich werden.


Quelle: Linux-Magazin 2007/09, S. 97 - im Online-Archiv unter [1]

[1] http://www.linux-magazin.de/heft_abo/ausgaben/2007/09/recht_einfach

CU Sascha

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