[Talk-de] Neue Lizenz: Forschritte
Sascha Silbe
sascha-ml-gis-osm-talk-de at silbe.org
Sa Feb 28 14:27:18 UTC 2009
On Fri, Feb 27, 2009 at 10:22:02PM +0100, Ulf Möller wrote:
>> 1. Was ist mit Importen? Rechtlich muß jeder Datenspender erneut um
>> Erlaubnis gefragt werden.
> Wenn er die Daten speziell unter CC-BY-SA zur Verfügung gestellt hat,
> ja. Wenn er die Daten generell frei zur Verfügung stellt oder der
> OSMF geschenkt hat, sicherlich nicht.
Gab es tatsächlich Fälle, wo die Daten _explizit_ ohne jegliche
Einschränkungen zur Verfügung gestellt wurden? Wenn jemand die Daten
"OSM" zur Verfügung gestellt hat, kann man ja bestenfalls annehmen,
daß die Intention war, unter CC-BY-SA zu lizensieren.
>> 2. Upgrade-Klauseln sind in DE (zumindest laut Meinung des im
>> Linux-Magazin schreibenden Rechtsanwalts) nicht gültig.
> Hat er das so pauschal behauptet?
Die ursprüngliche Aussage ist mittlerweile im Altpapier gelandet (und
im Online-Archiv habe ich sie nicht gefunden), aber hier mehr oder
weniger der gleiche Inhalt:
> Artikel 9 der GPLv2 legt fest, dass die FSF von Zeit zu Zeit neue
> Versionen der GPL herausgeben darf, die im Detail von früheren
> Versionen abweichen. Weil die GPL nach deutschem Recht ein Vertrag
> zwischen allen Urhebern eines Programms und dem Benutzer als
> Lizenznehmer ist, gelten die allgemeinen Vertragsgrundsätze auch für
> diese Lizenzvergabe. Einer davon ist der Bestimmtheitsgrundsatz: Ein
> Vertragspartner darf sich nur zu konkreten oder zumindest hinreichend
> bestimmbaren Leistungen verpflichten. Ebenso müssen die allgemeinen
> Vertragsumstände hinreichend konkret feststehen.
> Eine Vertragsklausel, die diesem Bestimmtheitserfordernis nicht
> genügt, könnte nichtig sein. Weil die FSF selbst darlegt, dass die
> zum Zeitpunkt des GPLv2-Entwurfs noch nicht absehbaren Entwicklungen
> in Recht und Technik die GPLv3 erst erforderlich gemacht haben,
> bedeutet dies, dass die Entwicklungen wie auch die Änderungen in der
> GPL für den damaligen Urheber als Lizenzgeber noch nicht erkennbar
> waren.
> Damit wäre aber möglicherweise eine damalige Zustimmung zur
> heutigen Lizenzänderung unwirksam, was zur Folge hätte, dass alle
> damaligen und bisherigen Programmierer als Miturheber eines
> GPLv2-Programms einem Wechsel zu den GPLv3-Bestimmungen erneut und
> ausdrücklich zustimmen müssten. Das könnte bei freier Software mit
> einer Vielzahl von Beteiligten schwierig bis unmöglich werden.
Quelle: Linux-Magazin 2007/09, S. 97 - im Online-Archiv unter [1]
[1] http://www.linux-magazin.de/heft_abo/ausgaben/2007/09/recht_einfach
CU Sascha
--
http://sascha.silbe.org/
http://www.infra-silbe.de/
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname : signature.asc
Dateityp : application/pgp-signature
Dateigröße : 489 bytes
Beschreibung: Digital signature
URL : <http://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/attachments/20090228/2d6ac361/attachment.sig>
Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de