[Talk-de] Neues von der Wanderkarte
Nop
ekkehart at gmx.de
Di Jan 13 07:22:04 UTC 2009
Halo
Karl Eichwalder schrieb:
> Markus <liste12A45q7 at gmx.de> writes:
>
>> Der Frankenweg eignet sich m.E. ebenfalls gut als Reitweg.
>> (wobei ich nicht weiss, wie das in Bayern mit der Nutzungserlaubnis ist)
>
> Reiten ist nur da erlaubt, wo die wege "geeignet" sind und wo
> auszuschließen ist, dass durch bereiten die wege beschädigt und für
> andere unpassierbar werden (das ist natürlich alles relativ und es
> scheint immer reiter zu geben, die wenig rücksichtsvoll sind).
Richtig. Entscheidend ist die Eignung des Weges, wobei die vom
Gesetzgeber nicht exakt definiert ist. Es ist klar daß ein
durchgematschter Weg nicht beritten oder befahren werden darf. Ein
unbefestiger, völlig trockener Weg ist dagegen kein Problem. Deshalb
sind die trackgrades auch so wichtig für die Karte.
> http://www.guide-to-bavaria.com/de/Bayern-Reiten-im-Wald.html
Der zitierte Abschnitt ist naturgemäß ein wenig auf der restriktiven
Seite, nicht alle Behauptungen finden sich wirklich im Gesetz wieder. Es
gibt z.B. keine explizite Aussage über schmale Steige oder breite Wege,
sondern lediglich über die Beeinträchtigung von Anderen, insbesondere
Fußgängern. Ebenso kann man darüber streiten was für Wege gilt, die
Trecker schon so total umgegraben haben, daß man sie keinesfalls weiter
beschädigen kann. Umgekehrt sind mir auch schon Leute begegnet, die eine
schwer befestigte Panzerstraße in einem ehemaligen Übungsgelände als
ungeeignet verkaufen wollten. :-)
Die Regelung findet in Bayern im Umweltschutzgesetz statt
http://by.juris.de/by/NatSchG_BY_2005_rahmen.htm.
Es gibt eine gute Zusammenfassung vom Umweltschutzministerium.
http://www.stmugv.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/reiten_recht.htm
Was übrigens sehr interessant ist und kaum jemand bewußt: Die §§22-26
regeln das Betretungsrecht für Wald und Flur sowohl für Reiter als auch
für Fahrradfahrer in einem Zug. Das heißt man kann kurz zusammenfassen:
1. Bei Schildern gelten die Schilder.
2. Ohne Schilder: Wenn Du auf einem Weg mit Deinem Trecking/Mountainbike
fahren darfst, dann darfst Du dort auch reiten und umgekehrt.
3. Fußgänger haben dabei immer Vorrang vor Radlern und Reitern
> Besonders ärgert mich auch das bepinseln der bäume mit leucht- und
> neonfarben...
Was meinst Du damit? Das macht man doch normalerweise für Baumfällung usw.
bye
Nop
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