[Talk-de] Naturdenkmal
Martin Koppenhoefer
dieterdreist at gmail.com
Di Jan 27 22:26:44 UTC 2009
Am 27. Januar 2009 23:24 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdreist at gmail.com
>:
>
>
> Am 27. Januar 2009 23:22 schrieb malenki <me at malenki.ch>:
>
>> Am Mon, 26 Jan 2009 21:35:27 +0100
>> schrieb Hanno Böck <hanno at hboeck.de>:
>>
>> >
>> http://wiki.openstreetmap.org/index.php/Proposed_features/Key:natural_protection
>> >
>> > Darf gern auch mal jemand durch den Abstimmungsvorgang bringen o.ä. -
>> > aber kann man ja auch als Proposal gern benutzen.
>>
>> Habe (vorerst in Diskussion) kürzere Vorschläge für die Werte gemacht.
>> Wikipdia gibt leider nichts zu Schutzgraden von Schutzgebieten her,
>> zumindest nicht im Naturdenkmal-Eintrag, Zeit für ausführlichere
>> Recherche habe ich atm nicht. Diese verschiedenen Schutzgrade sollten
>> vor der Abstimmung noch als Werte hinzugefügt werden.
>>
>> Man sollte auch unterschiedliche Werte für Naturpark,
>> Naturschutzgebiet usw definieren, siehe
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgebiete_in_Natur-_und_Landschaftsschutz
>>
>> Gruß
>> malenki
>>
>>
> Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie fällt mir da pauschal so ein
>
> Martin
>
ich antworte mir mal selbst mit einem Wikipedia-Zitat:
Verfahren der Schutzgebietserklärung
[Bearbeiten<http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Richtlinie_92/43/EWG_%28FFH-Richtlinie%29&action=edit§ion=2>
]
- Die Bundesländer<http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesland_%28Deutschland%29>stellen
Listen von Schutzgebieten zusammen. Die Flächen sollen primär unter
dem Kriterium des Arten- und Habitatschutzes zusammengestellt werden und
umfassen auch schon bestehende Schutzgebiete nach dem
Bundesnaturschutzgesetz<http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesnaturschutzgesetz>(BNatSchG).
Bei der Auswahl haben die Länder einen naturschutzfachlichen
Ermessensspielraum. Es dürfen aber keine anderen als naturfachliche Aspekte
bei der Auswahl eine Rolle spielen (z.B. politische Zweckmäßigkeit,
wirtschaftliche und infrastrukturelle Interessen).
- Die Listen mit den FFH-Flächen melden die Länder an das Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit<http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_f%C3%BCr_Umwelt,_Naturschutz_und_Reaktorsicherheit>.
Bereits mit der Meldung genießen die gemeldeten Flächen nach dem
BNatSchG<http://de.wikipedia.org/wiki/BNatSchG>und den
Naturschutzgesetzen <http://de.wikipedia.org/wiki/Naturschutzgesetz> der
Länder einen vorläufigen Schutz.
- Das Umweltministerium reicht die Flächenmeldungen an die
EU-Kommission<http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Kommission>weiter.
- Die EU-Kommission nimmt die Listen nach Prüfung ("Konzertierung") in
den Natura 2000-Katalog <http://de.wikipedia.org/wiki/Natura_2000> auf.
- Die Mitgliedstaaten weisen die in die Listen aufgenommenen Flächen als
Schutzgebiete aus (§ 33 II BNatSchG).
http://de.wikipedia.org/wiki/Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <http://lists.openstreetmap.org/pipermail/talk-de/attachments/20090127/7676feed/attachment.htm>
Mehr Informationen über die Mailingliste Talk-de