[Talk-de] Copyright von alten Landkarten
Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Do Jul 9 16:40:27 UTC 2009
Karl Eichwalder schrieb:
> "Tobias Wendorff" <tobias.wendorff at uni-dortmund.de> writes:
>
>> Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem "bürokratischen Werk"
>> eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das
>> muss genau geprüft werden.
>
> Archive sind nicht vollständig.
Das stimmt. Aber ich bin wirklich verwundert, wie genau viele Dinge
selbst schon zu Kaiserzeiten gemacht wurden ...
> Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb der
> 70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte
> abgelaufen.
Nur, weil kein Name auf der Karte steht, ist der Urheber nicht anonym.
Kartographen machen in der Regel kleine "Zeichen" in die Karte, an denen
man sie identifizieren kann - z.B. einen klleeinnen Haken an einen
Baum etc.
> Bei so alten karten würde ich mir echt keinen kopf machen, wenn man die
> als eine quelle für bestimmte dinge heranziehen will. Genauso spricht
> nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu verifizieren etc.
Klar: Höchstwahrscheinlich kräht niemand mehr danach, aber er hat
gefragt, wie wir das sehen.
Höhenangabe aus Lexikon <=> Karte: ein komplett neues Werk entstehte
Karte <=> Karte: kein neues Werk
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