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Tobias Wendorff
tobias.wendorff at uni-dortmund.de
Fr Jul 10 11:00:17 UTC 2009
Am Fr, 10.07.2009, 12:50 schrieb Mark Obrembalski:
> Doch, natürlich. Auch anonyme und pseudonyme Werke sind
> urheberrechtlich geschützt. Nur läuft die Schutzfrist eben nicht ab
> dem Tod des Urhebers, sondern schon ab Veröffentlichung.
Und wenn der Plan erst 30 Jahre nach 1930 veröffentlicht wurde?
Mein Problem:
Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den
Urheber "outed", ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt.
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