Tobias Wendorff wrote: > > Und wenn der Plan erst 30 Jahre nach 1930 veröffentlicht wurde? Dann läuft die Frist halt erst ab dann. Zumindest bei gewöhnlichen Landkarten, Stadtplänen etc. kann man diese Möglichkeit aber wohl vernachlässigen. Die bringt man heraus, wenn sie neu sind. Verkauft sich besser. Gruß, Mark