[Talk-de] Frage zur ODbl => abgeleitete Werke

michael.brug at arcor.de michael.brug at arcor.de
Mi Mär 25 09:41:09 UTC 2009


Hallo,

> Hallo,
> 
> Martin Koppenhoefer wrote:
> > Am 25. März 2009 01:07 schrieb Frederik Ramm <frederik at remote.org>:
> >> Das reicht ja. Ob Du mir (a) 100 Euro schuldest und ich Dir schriftlich
> >> gebe, dass ich sie niemals zurueckfordern werde oder (b) Du mir keine
> >> 100 Euro schuldest, ist in der Auswirkung fuer Dich doch irrelevant,
> oder?
> > 
> > nicht unbedingt, im Fall a könnten Deine Erben das evtl. mit Zinsen
> > zurückverlangen, im Fall b bin ich *sicher*.
> 
> Du meinst, dass Du keine Vertraege schliessen kannst, die ueber Deinen 
> Tod hinaus wirksam sind? Erscheint mir absurd.
> 

Bei dem Beispiel handelt es sich um eine Schenkung. Wenn es sich nicht
gerade um einen Bagatellbetrag handelt, kann die Schenkung in einem 
Zeitraum von zehn Jahren(Schenkung bis Todesfall) von den Erben 
zurückgefordert werden.

Ich bin auch kein Rechtsanwalt, deshalb denke ich dass nachdem eine 
Lizenz favorisiert wird, diese von einem deutschen Rechtsanwalt begutachtet 
werden sollte.

Viele Grüße
Michael




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