[Talk-de] Frage zur ODbl => abgeleitete Werke
Martin Koppenhoefer
dieterdreist at gmail.com
Mi Mär 25 18:48:07 UTC 2009
Am 25. März 2009 08:21 schrieb Frederik Ramm <frederik at remote.org>:
> Hallo,
>
> Martin Koppenhoefer wrote:
>>
>> Am 25. März 2009 01:07 schrieb Frederik Ramm <frederik at remote.org>:
>>>
>>> Das reicht ja. Ob Du mir (a) 100 Euro schuldest und ich Dir schriftlich
>>> gebe, dass ich sie niemals zurueckfordern werde oder (b) Du mir keine
>>> 100 Euro schuldest, ist in der Auswirkung fuer Dich doch irrelevant,
>>> oder?
>>
>> nicht unbedingt, im Fall a könnten Deine Erben das evtl. mit Zinsen
>> zurückverlangen, im Fall b bin ich *sicher*.
>
> Du meinst, dass Du keine Vertraege schliessen kannst, die ueber Deinen Tod
> hinaus wirksam sind? Erscheint mir absurd.
>
nee, so allgemein habe ich das nicht gesagt. Aber wenn Du schreibst:
Du schuldest mir 100 EUR und gibst mir schriftlich, dass Du sie nie
zurückfordern wirst, dann können Deine Erben trotzdem das Geld
verlangen. Schulden ist schon mal klar: Die 100 EUR gehören immer noch
Dir, Du hast sie nur verliehen. Wenn Du sie nicht zurückforderst,
könnte das trotzdem jemand anderes tun, der die Rechte daran erwirbt,
z.B. durch Erbschaft.
Gruß Martin
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