[Talk-de] Frage zur ODbl => abgeleitete Werke

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Mi Mär 25 18:50:29 UTC 2009


Am 25. März 2009 19:48 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdreist at gmail.com>:
> nee, so allgemein habe ich das nicht gesagt. Aber wenn Du schreibst:
> Du schuldest mir 100 EUR und gibst mir schriftlich, dass Du sie nie
> zurückfordern wirst, dann können Deine Erben trotzdem das Geld
> verlangen. Schulden ist schon mal klar: Die 100 EUR gehören immer noch
> Dir, Du hast sie nur verliehen. Wenn Du sie nicht zurückforderst,
> könnte das trotzdem jemand anderes tun, der die Rechte daran erwirbt,
> z.B. durch Erbschaft.
>
> Gruß Martin
>

sorry, zu schnell getippt, gemeint war im 1. Satz natürlich: "Ich
schulde Dir und Du gibst mir schriftlich..."

Martin




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