[Talk-de] öffentlich aushängende Karten unter Panoramafreiheit
Frederik Ramm
frederik at remote.org
Mo Mai 18 18:27:20 UTC 2009
Hi,
Johann H. Addicks wrote:
>> Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende
>> Kartenwerke gelten.
>
> Prinzipiell ja.
>
>> Bei uns befinden sich auf öffentlichen Plätzen Schaukästen mit Karten vom
>> Städte-Verlag. Darf ich die dann auch abfotografieren und weiter verbreiten?
>
> Was Du nicht darfst ist "Retouchieren". Es besteht ein Veränderungsverbot.
Ich finde folgende Betrachtung spannend:
Wir gehen doch alle davon aus, dass wir Strassennamen von
Strassenschildern abschreiben duerfen. Gibt es hierzu irgendeine
Rechtsgrundlage, oder ist das nur so der "gesunde Menschenverstand", der
uns das annehmen laesst?
Falls die Argumentation in die Richtung geht: "Die Strassenschilder sind
ja schliesslich zu dem Zweck aufgestellt, dass jeder die Strasse finden
kann" (o.ae.), dann wuerde die hieraus abgeleitete Abschreib-Freiheit ja
auch fuer etwas komplexere Beschilderungen, die schon fast an Karten
herankommen, gelten, doer? (Am Eingang manch einer Wohnanlage ist z.B.
eine Detailkarte mit den Hausnummern der verschiedenen Bloecke angebracht.)
Wo ist dann die Grenze zu den og. "Schaukaesten mit Karten"? Ab dem
Augenblick, wo ein Urheber draufsteht?
Bye
Frederik
--
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