[Talk-de] Darstellung von Gebäuden

Martin Koppenhoefer dieterdreist at gmail.com
Di Okt 13 23:48:51 UTC 2009


Am 14. Oktober 2009 00:43 schrieb Dimitri Junker <OSM at dimitri-junker.de>:
>>da wäre der Kamin allerdings drin ;-)
>
> ich habe schon viele Baupläne gesehen und bevor ich das schrieb habe ich
> nochmal in die eigenen reingeschaut. Da sind natürlich auf jeder Etage die
> Kamine erkennbar, aber wie weit sie über das Dach gehen ist nirgendwo
> erkennbar.

es ist in den Schnitten zu vermaßen. Mind. 1m über Dachhaut, etc., es
gibt da div. Anhaltspunkte und für unsere Zwecke reicht schätzen
locker aus (falls gemauert kannst Du auch die Schichten zählen,
üblicherweise 12,5cm pro Schicht inkl. 1 Fuge), deutlich wichtiger
wäre, wie wiederholt geschrieben, die Dachform (Neigung, Überstand,
Gauben, etc.) und evtl. das Material der Dachhaut.

>>ich glaube kaum, dass die von allen Gebäuden Pläne haben, das wäre schon
>>urheberrechtlich bei neueren Gebäuden gar nicht machbar
>
> Pläne sind AFAIK öffentlich, sie liegen im Bauamt aus. Ich bin mir aber
> nicht sicher unter welchen Bedingungen man sie einsehen /kopieren darf.

sie sind nicht öffentlich. Sie lagen früher bei Feuerwehr und im
Bauamt (unter Verschluss / für Dienstzwecke), heutzutage, je nach LBO,
muss sie oft der Bauherr lagern und bei Bedarf zur Verfügung stellen
(spart Archivkosten). Das sind aber auch keine Ausführungspläne,
sondern Genehmigungspläne.

Was die Pläne angeht:
es gibt das Katasteramt, dort gibt es unvermaßte Grundstückspläne mit
Angaben zu Lage des Grundstückes, Flurbezeichnung, Gemarkung und
Flurstücknummer sowie Grundstücksgrenzen. Gegen Gebühr kann man dort
Auszüge bekommen.

dann gibt es das Grundbuchamt. Dort erhalten Eigentümer, Gläubiger und
Interessenten mit berechtigtem Interesse Einsicht. Geführt werden
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen und Namen des Eigentümers,
Angaben zu Lasten und Beschränkungen im Zusammenhang mit dem
Grundstück, z.B. Wegerechte, Wohnrechte, Erbpachtrechte,
Kanalleitungsrechte, sowie Angaben zu finanziellen Lasten, wie
Hypotheken, Grundschulden.

die Genehmigungsplanung beim Bauamt kannst Du AFAIK mit Vollmacht des
Eigentümers einsehen, kopieren mit Genehmigung des Planverfassers
(i.d.R. Architekt), d.h. nichtmal der Bauherr darf die Pläne einfach
so kopieren. Er darf noch nichtmal selbständig bauen damit ;-)
http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=2870&title=Urheberrechte+von+Architekten+

Gruß Martin




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